Kein Bild, kein Ton, trotzdem GEZ

Der Berliner war seit 1976 treuer”Kunde” der GEZ. Als 2003 die analoge Verbereitung des Fernsehens abgeschaltet wurde, kaufte er sich einen externen DBVT-Tuner.

Dieser wurde ihm 2005 gestohlen.

Eine Neuanschaffung tätigte der Mann nicht, auch verfügt er nicht über Kabel- oder Satelittenanschluss, nur über den alten analogen Fernseher, dem in Berlin aber keine Bilder und Töne zu entlocken sind.

Macht nichts, sagt das Verwaltungsgericht: GEZ-Gebühren muss er trotzdem zahlen

Der Kläger halte weiterhin ein Fernsehgerät zum Empfang bereit.

Maßgebend für das die Gebührenpflicht auslösende Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts sei allein, ob das Fernsehgerät in der Lage sei, solche Sendungen zu empfangen. Dies sei zu bejahen, weil das technisch einwandfreie Gerät des Klägers unzweifelhaft solche Sendungen emp…

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Themen: Berlin , Gez , Fernseher , Ballmann

Erschienen 30. Januar 2010 auf http://richter-ballmann.info.

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