Kein Beweisverwertungsverbot bei Datenerhebung durch Messung mit Riegl FG-21P
Das OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2010 - 3 RBs 36/10 = BeckRS 2010 12313 musste sich unter anderem mit der Frage beschäftigen,
ob auch für die mittels Lasermessgerätes ohne Bildaufzeichnung ein
Beweisverwertungsverbot in Frage kommen kann. Das OLG hierzu:
"....Soweit sich der Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 (vgl.
BVerfG NJW 2009, 3293 f) auf ein Beweisverwertungsverbot berufen hat, geht seine Argumentation angesichts der rechtsfehlerfrei
getroffenen Feststellungen an der Problematik vorbei.
Das angefochtene Urteil enthält weder die Feststellung, dass eine Videoaufzeichnung vom Betroffenen angefertigt wurde, noch dass alle
Fahrzeuge, die im Messzeitraum die Bergische Allee befuhren, kontinuierlich aufgenommen und die entsprechenden Aufnahmen durch
Speicherung festgehalten wurden. Nach der Rechtsprechung des Senats kommt ein Beweiserhebungsverbot indessen nur dann in Betracht,
wenn eine verdachtsunabhängige Aufzeichnung erfolgt (vgl. Senat, Beschluss vom 9.2.2010 [III-3 RBs 8/10]).
Darüber hinaus ist dem aus eigener Anschauung bei einer
dieses standardisierten
Messverfahrens bekannt, dass mit dem vorliegend verwendeten Gerät FG-21P kein…
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