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KEIN BEWEIS

am 15.05.2005 von http://www.lawblog.de

Auch das Amtsgericht München lässt Einzelverbindungsnachweise nicht als “Beweis” für die Inanspruchnahme einer Telefondienstleistung gelten. Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetzt, kommen Telefonanbieter unter Druck. Denn wie sollen sie mit …

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