Kein Beispiel für gelungene Visualisierung

Auf der Suche nach Beispielen für die gelungene Visualisierung juristischer Inhalte bin ich auf einen Aufsatz von Matthias Rossi gestoßen, der den vielversprechenden Titel trägt: Entwicklung und Struktur der europäischen Union – eine graphische Erläuterung.1 Die Struktur der Europäischen Union ist ja wirklich nicht ganz einfach zu begreifen, und der Ansatz des Verfassers ist einleuchtend, wenn er zum besseren Verständnis die historische Entwicklung einbezieht. Das Visualisierungsproblem besteht darin, die Entwicklung sichtbar zu machen. Rossi meint, dazu sei ein Kreismodell besser geeignet als das übliche Säulenmodell. Es ist den Lesern meines Blogs aus wiederholten Hinweisen auf Tobler/Beglinger, Essential EC Laws in Charts, bekannt. Auch darüber hinaus übt Rossi Kritik am Säulenmodell, weil die drei Säulen nicht gleichwertig seien. Die Visualisierung verstelle den Blick für die wesentliche Trennung zwischen den supranationalen Rechtsgemeinschaften der ersten Säule und der intergouvernementalen politischen Union des Dachs mit der zweiten und dritten Säule. Diese Verzerrung zeigt Rossi mit seiner Graphik 11: Eigentlich, so meint und malt er, hänge das Dach aber auch schief, denn die erste Säule müsse viel breiter und höher eingezeichnet werden als die beiden anderen. Diese Kritik kann man durchaus unterschreiben. Weiter hätte Rossi die metaphorischen Effekte von »Säule« und »Tempel« ansprechen können. Rossis Gegenentwurf ist ein Kreismodell. Es entwickelt sich über 15 Stufen. Graphik 1 zeigt nur die Gründungsmitglieder der EGS von 1951. Die Zahl der Segmente wächst und langsam füllt sich der Kreis. Die Segmente stehen für die Mitgliedsstaaten, die blauen Innenkreise für die von der Gemeinschaft autonom wahrgenommenen Kompetenzbereiche.

Graphik 17 zeigt schließlich die EU nach der Erweiterung von 2004. Ich finde nicht, dass diese Visualisierung gelungen ist. Das beginnt mit dem Dilemma fast aller juristischen Bemühungen um eine Visualisierung. Es fehlen die Mittel für eine professionelle Umsetzung der Visualisierungsidee. Rossi bedankt sich eingangs für die »engagierte Erstellung der digitalen Graphiken durch Herrn stud. jur. Michael Graw«. Auch ohne diesen Hinweis ist sofort augenfällig, dass die Graphiken nicht professionell gemacht sind. Unser Auge ist heute graphisch so verwöhnt, dass die hölzern simple Machart der Bilder von ihrem Inhalt ablenkt. Die Ablenkung wächst durch …

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Themen: EC , Europäische Union , Visuelle Rechtskommunikation , Beispiele Und Ideen

Erschienen 16. April 2010 auf http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com.

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