Kein Bargeldregen bei Kaffeefahrten!

Kein Bargeldregen bei Kaffeefahrten!

„Letzter Termin zur Auszahlung Ihres 1. Preises 10.000 Euro in bar“. So lautet das Versprechen des „Dienstleistungsservice Martina Steidel“, das zahlreiche Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Namen „Winterrätsel“ erhalten haben. Durch einen sicher nicht zufälligen drucktechnischen Effekt sind zwei - allerdings entscheidende Worte - nur bei gutem Sehvermögen überhaupt zu erkennen nämlich: "nominiert ist". Das bedeutet, dass der Empfänger des Schreibens überhaupt nichts gewonnen hat. Der im Dunkeln gebliebene Absender hat diese Worte mit gelber Schrift auf hellgrünem Hintergrund gedruckt.

Unter dem Motto „Geldjubel“ lädt ein weiterer unbekannter Anbieter in eine Rostocker Gaststätte zu Übergabe von jeweils 250 Euro ein. Hier verlangt der Veranstalter vorab allerdings eine Zahlung von 2 Euro.

Angesichts der negativen Erfahrungen mit Unternehmen, die nur eine Postfachadresse angeben, warnt Verbraucherschützer Joachim Geburtig vor allzu hohen Erwar…

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Themen: Verbraucher
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 7. Januar 2009 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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