Kein Auskunftsanspruch gegen Internetprovider

Wieder gibt es eine neue Entwicklung des Auskunftsanspruches eines Rechteinhabers gegen einen Internetprovider hinsichtlich der IP-Adressen, die ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 12. Mai 2009 (Az. 11 W 21/09) einen solchen Anspruch verneint. Die im Moment sehr aktive Pornoindustrie bzw. die Inhaber der entsprechenden Verwertungsrechte scheinen die Umsatzrückgänge durch eine vermehrte Abmahntätigkeit ausgleichen zu wollen. Dazu sind sie übergangenen, gegen Nutzer von Tauschbörsen vorzugehen, die sich Pornofilme heruntergeladen haben. Mithilfe von Software werden die IP-Adressen der entsprechenden Nutzer ermittelt. Da diese aber nicht unmittelbar einem Anschlussinhaber bzw. Nutzer zugordnet werden können, beanspruchen die Rechteinhaber von den Internetprovider Auskunft über den Nutzer, dem diese IP-Adresse in der fraglichen Zeit zugeteilt gewesen wurde. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Internetprovider aber die Auskunft nicht erteilt und der Rechteinhaber beantragt vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine Einstweilige Verfügung, die die Richter auch erließen und den Internetprovider zur Auskunft verpflichteten.

Gegen diesen Beschluss legte der Internetprovider Rechtsmittel (Sofortige Beschwerde) beim Oberlandgericht Frankfurt am Main ein und erhielt dort Recht, denn die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben und zurückgewiesen.

Dabei stellt das OLG klar, dass es bei dem angegriffenen Beschluss des Landgerichtes entgegen der Formulierung der dortigen Richter nicht um eine Einstweilige Verfügung handelt, insbesondere die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen wird.

Desweiteren rügen die Richter der zweiten Instanz, dass in entscheidungserheblicher Weise der Anspruch der Beschwerdeführerin (Internetprovider) auf rechtliches Gehör verletzt wurde und dessen Einwände bereits vor Erlass des Beschlusses zu hören gewesen wären.

Der Internetprovider führte aus, dass er Verkehrsdaten nicht mehr speichere und lediglich der gesetzlichen Verpflichtung zur Speicherung der Vorratsdaten gem. § 113 a TKG nachkomme. Wenn dies so ist, stellen die OLG-Richter fest, dass der

§ 101 Abs. 9 UrhG einen Erlaubnistatbestand jedoch nur für die gemäß § 96 TKG gespeicherten Verkehrsdaten, nicht für die allein auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach § 113a TKG gespeicherten Daten bildet. § 113a Abs. 4 Nr. 1 TKG, der die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzt, verpflichtet zwar seit 1. 1. 2009 zur Speicherung der IP Adressen für sechs Monate. Diese Daten dürfen die Diensteanbieter nach §§ 113b S. 1 Halbs. 2, 113 TKG zwar auch verwenden, um staatlichen Stellen zu bestimmten hoheitlichen Zwecken Auskunft über den Anschlussinhaber zu erteilen. Die Daten dürfen jedoch nicht für eine Auskunft an Private für deren Rechtsverfolgung genutzt werden.

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Abmahnung , Tauschbörsen , Filesharing , Auskunftsanspruch , Olg Frankfurt , Landgericht Frankfurt , Internetprovider , IP Adresse , Pornofilme , Verkehrsdaten , Urheberecht , Vorratsdaten
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 11. Juni 2009 auf http://blog.f-200.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Frankfurt a.M.: Zum “gewerblichen Ausmaß” des Filesharings nach § 101 Abs. 2 UrhG

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 16. Dezember 2009 — OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 21/09 § 101 Abs. 2 UrhG Das OLG Frankfurt a.M. hat entscheiden, dass…

OLG Frankfurt: Keine Herausgabe von Daten, die aufgrund Vorratsdatenspeicherung gespeichert wurden (Update)

Offene Netze und Recht | 5. Juni 2009 — Das OLG Frankfurt hat zur Frage entschieden, ob der Provider, der Daten nur auf Vorrat und nicht für andere Zwecke speichert, d…

Provider Vorratsdatenspeicherung: OLG Frankfurt a.M.: Ein Provider darf Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nicht für urheberrechtliche Auskunftsansprüche zu Last…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 11. Juni 2009 — OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 21/09 §§ 101 UrhG; 113a, 96 TKG Das OLG Frankfurt hat eine Entscheid…

OLG Frankfurt: Provider – Auskunft nach § 101 Abs. 2 UrhG nur bei Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

§§ Jur-Blog.de §§ | 8. Dezember 2009 — OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 21/09 – Red. Leitsätze: Der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG setzt e…

OLG Frankfurt a. Main: Keine Vorab-Speicherung von Verbindungsdaten

S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing | 30. Januar 2010 — Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Internetprovider nicht dazu verpflichtet ist, Verbindungsdaten für künftige…

OLG Frankfurt am Main: Kein Anspruch von Rechteinhabern auf Vorratsdaten

IT-Rechtsinfo | 12. Juni 2009 — Hintergrund: Ein Rechteinhaber eines, aus Trailern bestehenden, Pornofilms entdeckte, dass dieser in Internettauschbörsen angebote…

Olg Zweibrücken § 101 Urhg: OLG Zweibrücken: Gewerbliches Ausmaß beim urheberrechtlichen Drittauskunftsanspruch nach § 101 UrhG

LBR-Blog | 5. November 2008 — Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat in einem aktuellen Beschluss (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.10.2008, Az. 3 W 184/08…

OLG München: Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung bei Nutzung von Internet-Tauschbörsen - Einer Rechtsverletzung, die im Angeb…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 29. Juli 2011 — 1. Eine gerichtliche Gestattungsanordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG setzt das Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 101 Abs. 2 Urh…

OLG Köln zum gewerblichen Ausmaß einer Rechtsverletzung

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 20. Oktober 2010 — Im Rahmen des bereits hier vorgestellten Beschlusses des OLG Köln, hat dieses einige Ausführungen zur Frage des gewerblichen Au…

OLG Frankfurt a.M.: Keine Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorabverlangen des Rechteinhabers

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 13. Januar 2010 — OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.11.2009, Az. 11 W 53/09 §§ 101 UrhG, 113b TKG Das OLG Frankfurt hat entschieden, da…