Kein Arbeitslosengeld II für Studenten
am 06.09.2007 von http://info.folkertjanke.de
Der Kläger wandte sich gegen den Ausschluss der Auszubildenden von der Anspruchsberechtigung auf ALG II; er möchte Leistungen zumindest als Darlehen erhalten. Von April 2001 bis Ende März 2004 studierte er an der Universität München Ethnologie. Seit dem Wintersemester 2004/2005 ist er an der Fachhochschule München im Fachbereich Bauingenieurwesen eingeschrieben. Weil der Kläger für das Studium der Ethnologie BAföG-Leistungen erhalten hatte, lehnte das Studentenwerk im Oktober 2004 die Weitergewährung während des Studiums des Bauingenieurwesens ab. Zur Begründung führte es aus, der Fachwechsel sei erst am Ende des 7. Semesters erfolgt, sodass keine Leistungen nach dem BAföG mehr zustünden. Ein unabweisbarer Grund für den Fachwechsel sei nicht zu erkennen. Im März 2005 meldete sich der Kläger rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Dachau an und mietete ein 14 m² großes Zimmer zu einer Gesamtmiete von 270 Euro. Am 3. Januar 2005 beantragte er ALG II. Dies lehnte die Beklagte unter Hinweis auf § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II ab. Die Ausbildung sei dem Grunde nach förderungsfähig; deshalb bestehe kein Anspruch auf ALG II. In seinem Widerspruch machte der Kläger u.a. das Vorliegen eines besonderen Härtefalls geltend. Einen solchen verneinte die Beklagte in ihrem Widerspruchsbescheid. Die Vorinstanzen hatten die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen.
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat die Revision des Klägers am 6.09.2007 (Az.: B 14/7b AS 36/06 R) zurückgewiesen. Der Kläger kann Leistungen zur …
Kein Arbeitslosengeld II für Studenten
Rechtblog / Der Kläger kann Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts weder als Zuschuss noch als Darlehen beanspruchen. Der Leistungsausschluss ergibt sich aus § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II: das von ihm betriebene Studium des Bauingenieurswesens an der Fach…
Arbeitslosengeld II darf bei Studenten nach jahrelanger Zahlung nicht einfach eingestellt werden
Recht und Alltag / Zum wiederholten Mal hatte sich das Sozialgericht Aachen mit § 7 Abs. 5 S.1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zu befassen. Nach dieser Vorschrift hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II, sog. „Hartz-IV-Leistungen“), wer ei…
Kein Arbeitslosengeld II für Studenten
Recht und Alltag / Studenten, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) „dem Grunde nach förderungsfähig“ sind, haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose. Das gilt unabhängig davon, ob sie tatsäc…
Übernahme von Studiengebühren pp. durch Sozialhilfeträger
Handakte WebLAWg / Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buchs SGB XII vom 27.12.2003 (BGBl I S. 3022) erhalten Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BaFÖG dem Grunde nach förderungsfähig ist, grundsätzlich keine Leistungen der Sozialhilfe. Nur in besonder…
VerfB gegen BAföG nach Fachrichtungswechsel
Handakte WebLAWg / Der Beschwerdeführer studierte ab dem Wintersemester 1996/1997 vier Semester Zahnmedizin. Ihm wurden Leistungen nach dem BAföG gewährt. Bereits während seines Studiums entschloss er sich, Humanmedizin zu studieren. Seine Bewerbungen um einen Stud…
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach Fachrichtungswechsel
Jurabilis / Der Beschwerdeführer studierte ab dem Wintersemester 1996/1997 vier Semester Zahnmedizin. Ihm wurden Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt. Bereits während seines Studiums entschloss er sich, Humanmedizin zu stud…
