Kein Anwalt der ersten Stunde im Thurgau
am 15.02.2007 von strafprozessNach einem neuen Urteil des Bundesgerichts (1P.556/2006 vom 25.01.2007) besteht kein verfassungsmässiger Anspruch auf die Anwesenheit des Verteidigers bei einer polizeilichen Einvernahme: Soweit der Beschwerdeführer behauptet, aus Art. 32 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK ergebe sich ein Recht auf Anwesenheit des Verteidigers bei der polizeilichen Einvernahme, kann ihm nicht gefolgt werden (BGE 104 Ia17 E. 4 S. 19 ff.; ...). [...]. Die vom Beschwerdeführer angerufenen Verfassungs- und Konventionsbestimmungen statuieren hingegen kein Recht auf Anwesenheit der Verteidigung an einer Einvernahme im polizeilichen Ermittlungsverfahren. Es ist somit hier auch keine verfassungswidrige Umgehung von Verteidigungsrechten zu erkennen E. 3.3).So weit so schlecht. Der Beschwerdeführer rügte ferner die willkürliche Anwendung kantonalen Rechts. Dieses sehe nicht vor, dass der Verteidiger nicht anwesend sein dürfe: Auch der Rüge des Beschwerdeführers, die Auslegung der Bestimmungen der kantonalen Strafprozessordnung durch die Anklagekammer sei willkürlich, kann nicht gefolgt werden. Die Teilnahme der Verteidigung an Untersuchungshandlungen ist nach § 70 f. StPO/TG für das polizeiliche Ermittlungsverfahren im Unterschied zum Untersuchungsverfahren (§ 77 StPO/TG) nicht vorgesehen. Der Beschwerdeführer führt zwar richtig aus, er sei nicht verpflichtet, bei der polizeilichen Einvernahme auszusagen (vgl. Hauser/Schweri/Hartmann, a.a.O., § 75 Rz. 3). Allein die Gefahr, dass sich die polizeiliche Einvernahme ohne Verteidiger wegen Aussageverweigerung des Beschuldigten als unergiebig erweisen könnte, lässt den angefochtenen Entscheid indessen nicht als willkürlich erscheinen (E. 3.4).Der Entscheid kann angesichts der Willkürkognition natürlich nicht als falsch bezeichnet werden. Aber die Begründung, ein Verteidiger sei nicht zuzulassen, wo das Gesetz dies nicht vorsehe, erscheint mir nicht überzeugend. Hat denn ein Beschuldigter nur Rechte, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht?Aber was solls. Beschuldigte die ohne Anwesenheit eines Anwalts aussagen, verdienen keinen Schutz durch die Verfassung. Sie haben wohl etwas zu verbergen und versuchen, dies durch Kooperation zu kompensieren. Denn wer nichts zu verbergen hat, hat auch keinen Grund, auszusagen. Oder wie war das?
Anwalt der ersten Stunde auf gutem Weg
strafprozess / Wie die Rechtskommission des Ständerats heute mitteilt, haben sich ihre Beratungen auf die umstrittenen Punkten der StPO/CH konzentriert (vgl. Vorlage 05.092 ). Zum Recht, einen Anwalt bereits zur ersten polizeilichen Einvernahme beizuziehen (Art. …
Unredliches zum Anwalt der ersten Stunde
strafprozess / Just vor der Behandlung der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts durch den Ständerat äussert sich ein aus Funk und Presse bekannter Staatsanwalt in der heutigen Ausgabe der NZZ zum Anwalt der ersten Stunde. Der Autor sagt nicht, dass er keine e…
Blocher zum Anwalt der ersten Stunde
strafprozess / Bundesrat Blocher hat sich heute im Ständerat gemäss NZZ für den Anwalt der ersten Stunde erfolgreich eingesetzt: Blocher wies zudem darauf hin, dass im Kanton Solothurn, der diese Regelung bereits seit Jahren kennt, nach anfänglicher Skepsis von…
Sprachunkenntnis schützt vor Fristablauf nicht
strafprozess / Aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts (1P.232/2006 vom 03.07.2006): Aus dem angefochtenen Entscheid ergibt sich, dass der Beschwerdeführer zwar keinen Verteidiger, aber einen Übersetzer hatte. Er lebte damals seit rund zwei Jahren in der Schwe…
Amtlicher Verteidiger oder unentgeltlicher Rechtsbeistand?
strafprozess / Der Kassationshof hebt ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn als willkürlich auf (Urteil 6A.36/2006 vom 27.06.2006). Der Beschwerdeführer hatte in einem SVG-Administrativverfahren einen amtlichen Verteidiger statt einen unentgel…
Bundesstrafgericht - neue Entscheide
strafprozess / Das Bundesstrafgericht hat die Urteile vom Februar 2006 online gestellt. Auf den ersten Blick aufgefallen ist mir ein Entscheid der Beschwerdekammer vom 08.02.2006 (BB.2005.132). Der Beschwerdeführer hatte beim Untersuchungsrichteramt erfolglos bea…
Verwertbarkeit anonymer Zeugenaussagen
strafprozess / In einem zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheid hat das Bundesgericht eine Verurteilung kassiert, die (auch) auf der Aussage eines anonymen Zeugen basiert hatte (BGE 1P.61/2006 vom 25.04.2006). Im Verfahren gegen den Beschw…
Verschlechterungsverbot / Konfrontationsrecht
strafprozess / Ein heute online gestellter Entscheid (6P.238/2006 vom 15.03.2007) bot dem Bundesgericht Gelegenheit, ein paar grundsätzliche Feststellungen zum Verschlechterungsverbot und zum Konfrontationsrecht in Erinnerung zu rufen.Zum Verschlechterungsverbot:E…
Ermessen des Strafverteidigers oder ungenügende Verteidigung?
strafprozess / Nebst dem richterlichen Ermessen gibt es auch ein anwaltliches, was das Bundesgericht in einem heute online gestellten Entscheid ausdrücklich festhält (6B_340/2007 vom 26.07.2007). Ein zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilter Drogendelinquent b…
Keine Parteientschädigung in Bagatellstrafsachen
strafprozess / In einem solothurnischen Strafverfügungsverfahren wurde ein Beschuldigter wegen Ruhestörung zu einer Busse von CHF 60.00 und zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt. Auf Einsprache hin wurde das Verfahren mangels Beweisen eingestellt (!). Eine…
Unglaubhafte Aussagen alter Motorradfahrer-Kollegen
strafprozess / In einem heute online gestellten Entscheid (Urteil 1P.227/2006 vom 30.06.2006) bestätigt das Bundesgericht die Verurteilung eines Motorradfahrers, obwohl seine Beweismittel nicht gewürdigt worden waren und obwohl drei Zeugen für ihn ausgesagt hat…
