Kein Anspruch Prominenter auf generelle Untersagung der Verbreitung von Bildern aus deren privatem Alltag

Der 9. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts wies in zwei Fällen (Gesch.-Nr.: 9 U 191/05 und 9 U 226/05) Klagen von Prominenten zurück, die sich generell gegen Veröffentlichungen von Fotos aus ihrem Privatleben gewendet hatten: Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung von „Bildnissen aus ihrem privaten Alltag“, zum Beispie…

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Erschienen 1. August 2006 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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Kammergericht: Kein Anspruch Prominenter auf generelle Untersagung der Verbreitung von Bildern aus deren privatem Alltag

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Kammergericht Berlin

Homepage des Kammergerichts. Informationen �ber das Oberlandesgericht Berlins. Ver�ffentlichung von Entscheidungen.


Kammergericht, Pressemitteilungen, PM 27/2006