Kein Anspruch auf Krankengeld für Immobilienbesitzer
am 31.03.2006 von http://info.folkertjanke.de
Der Anspruch auf Krankengeld ist bei den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen an ein Arbeitseinkommen gekoppelt. Wer sich freiwillig versichert, sein Einkommen jedoch ausschließlich aus der Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien bezieht, erzielt kein Arbeitseinkommen und erhält daher auch kein Krankengeld. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) mit Urteil vom 30.3.2006 (Az.: L 8/14 KR 585/03 – Revision nicht zugelassen).
Im vorliegenden Fall hatte ein heute 66jähriger Immobilienbesitzer aus dem Landkreis Gießen, der freiwillig bei der Barmer Ersatzkasse versichert ist, Krankengeld beantragt. Er arbeite als Hausmeister in den eigenen Immobilien, sorge für deren Instandhaltung und führe alle handwerklichen Arbeiten selbst aus. Aufgrund eines orthopädischen Leidens sei er hierzu nicht mehr oder nur noch eingeschränkt fähig und habe daher Anspruch auf Krankengeld.
Die Kasse lehnte die Zahlung von Krankengeld ab, da es nach ihrer Satzung nur dann gezahlt werden kann, wenn dem Versicherten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit tatsächlich Arbeitseinkommen entgeht. Das sei hier nicht der Fall. Diese Rechtsauffassung hatte das Sozialgericht Gießen bekräftigt. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seien nicht als Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit anzusehen, insofern sei es auch irrelevant, ob ein orthopädisches Leiden vorgelegen und den Versicherten an der Ausübung seiner Hausmeister-Tätigkeit gehindert habe.
Die Berufung des Klägers beim Landessozialgericht blieb ohne …
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