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Kein Amateurfußball im Internet?!

am 26.05.2008 von http://blog.mein-recht-im-netz.de

Amateurfußball im Internet? Nein, urteilte jüngst das LG Stuttgart - jedenfalls dann nicht, wenn mit einer öffentlichen Wiedergabe von Filmausschnitten das alleinige Verwertungsrecht eines Veranstalters verletzt wird.
 
Der Fußball erreicht fast jedes Medium - so auch der Amateurfußball, dachten sich die Beklagten in dem vom dem LG Stuttgart, Urt. v. 08.05.2008 - 41 O 3/08 KfH - entschiedenen Fall. Einen Wettbewerbsverstoß wiesen die Beklagten schon vor dem Hintergrund zurück, als der klagende Fußballverband gar nicht Veranstalter der Amateurfußballspiele sei, sondern vielmehr der jeweilige Verein, auf dessen Vereinsgelände das jeweilige Spiel ausgetragen werde. Das LG Stuttgart teilte diese Ansicht nicht. Aber was war überhaupt genau passiert?
 
Der Württembergische Fußballverband klagte gegen die Betreiber eines Internetportals, in das jeder nach vorheriger Anmeldung insbesondere Filmaufnahmen, aber auch Lichtbilder und Texte von Fußballspielen einstellen kann. Diese können dann von jedem Internet-Nutzer über das Portal der Beklagten kostenlos abgerufen und angesehen werden. Der Fußballverband war jedoch der Ansicht, dass ihm die ausschließlichen Rechte an der gewerblichen Verwertung der von ihm veranstalteten Fußballspiele zustehen und sah sich durch die Beklagten in der Verwertung der von ihm veranstalteten Fußballspiele verletzt, zumal man selbst beabsichtigt habe, die einem zustehenden Rechte kommerziell in der Weise zu verwerten, dass z.B. ein Internet-Portal mit Bewegbildern aus allen Amateurspielklassen eingerichtet werde.
 
Die Stuttgarter Richter gaben der Klage statt und bejahten einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Vor dem Hintergrund, dass der Veranstalter das finanzielle Risiko des Ereignisses trage und die organisatorischen Voraussetzungen für eine Veranstaltung treffe, stehe dem Veranstalter von Sportereignissen die alleine Verwertungsmöglichkeit zu. Im konkreten Fall bestehe die Leistung des …

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