Kein Abenteuerurlaub bei Al-Qaida
am 25.04.2008 von RA J. Melchior, Wismar
Die Diskussion um das unselige BKA-Gesetz ist noch in vollem Gange, da legt die Justizministröse schon wieder nach, wie taz berichtet:
Die Bundesregierung plant ein neues Antiterrorgesetz. Demnach soll bereits die Vorbereitung und Anleitung von Gewalttaten unter Strafe gestellt werden. Strafbar wären demnach zum Beispiel der Besuch eines Terrorcamps und sogar die entsprechende Anfrage bei Al-Qaida. ...
Konkret geht es um den Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers, die Beschaffung von Waffen, Sprengstoff und Zubehör zum Bombenbau sowie die Finanzierung von Anschlägen. Erforderlich ist aber jeweils, dass die Handlung der Vorbereitung eines staatsgefährdenden Mordanschlags oder einer Entführung dienen. Es drohen bis zu zehn Jahren Haft.
Außerdem soll in einem neuen Paragraf 91 die Anleitung zu einer schweren Straftat kriminalisiert werden. Bis zu drei Jahren Haft drohen dann jedem, der Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff anderen zugänglich macht oder sie sich verschafft. Tatort dürfte vor allem das Internet sein. Bedingung für die Strafbarkeit des Downloads ist auch hier die Absicht, einen Anschlag zu begehen.
Mal wieder ein Gesetz von mehr als zweifelhafter Sinnhaftigkeit aus dem Hause Zypries und mal wieder das Internet als Hort …
Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bei Terrorismusbekämpfung wahren
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Anleitung und Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren Gewalttat
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» taz.de - Verfassungsrichter über Pressefreiheit: "Nicht einschüchtern lassen"
Der Anfang April ausgeschiedene Verfassungsrichter glaubt nicht, dass der Staat die Meinungsfreiheit einschränkt. Besorgt ist er eher, dass Journalisten zur Selbstzensur aus ökonomischer Rücksicht greifen.
