Kausalität von Hyperlinks und die Blogger - ein Beschluss des LG Karlsruhe löst Entrüstung aus
Das LG Karlsruhe hatte über die Rechtmäßigkeit einer bei einem zu
entscheiden, den die Staatsanwaltschaft wegen der Verlinkung auf eine Seite, bei der wiederum kinderpornographische Inhalte verlinkt
seien, des Besitzes von Kinderpornographie (zumindest in seinem cache) verdächtigte. Das AG hatte die Durchsuchung angeordnet, das LG Karlsruhe bestätigte die Rechtmäßigkeit,
allerdings ergänzt um die Erwägung, der Blogger könne auch wegen Teilnahme am Zugänglichmachen von Kinderpornographie tatverdächtig
sein. Um diese Verdächtigung plausibel zumachen, verwies das LG Karlsruhe zunächst darauf, dass auch ein indirekter Link „kausal" für
ein Zugänglichmachen sei. Dass der Tatbeitrag zuerst kausal sein muss, ist, Strafrechtler wissen das, eine Banalität. Dass dies bei
einer juristischen Prüfung an erster Stelle steht, ist selbstverständlich, heißt aber noch nicht viel (ebenso ist es kausal, wenn ich
einem späteren Mörder ein Messer verkaufe, einer Beihilfe verdächtig bin ich deshalb noch nicht, anders aber, wenn es Hinweise darauf
gibt, dass ich wusste, wofür das Messer verwendet werden sollte) Es ist nun einmal eine banale Tatsache, dass der Link auch kausal
für ein Zugänglichmachen ist - zumindest Förderungskausalität i.S.d. § 27 StGB, wenn er um zwei Ecken geht. Ebenso banal aber ist es,
dass allein noch keine Strafbarkeit
begründet. Die Blogger, die das Urteil heute zuerst zitierten, sind Juristen, siehe hier und hier. Sie kennen die Bedeutung der
Kausalität aus der Vorlesung, dennoch hoben sie den Satz des LG Karlsruhe so hervor (und zitierten ihn als einzigen), dass der nicht
juristisch gebildete Leser annehmen konnte, ja musste, das LG Karlsruhe hielte nun alle Blogger wegen eines (zufälligen) indirekten
Links auf eine KiPo-Seite für strafbar. Mit diesem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat - einer (bewussten?) Unterstellung - haben
diese Lawblogger heute einen kleinen Sturm ausgelöst. Bei heise etwa gab es hunderte empörte Antworten aufgrund der Unterstellung,
das LG Karlsruhe erkläre damit das linkbasierte Bloggen oder gleich das gesamte Internet für strafbar etc. pp. Schließlich
verknüpften Hyperlinks das gesamte Internet über ein paar Ecken miteinander.
Der Beschluss des LG Karlsruhe ist problematisch, aber nicht wegen der Kausalitätsäußerung, die ja durch die darauf folgenden
Erwägungen zum konkreten Fall (insbesondere dazu, dass der Blogger sich den inhalt der Seiten möglicherweise zu-Eigen-gemacht habe)
eingeschränkt wird, sondern aus zwei anderen Gründen: In objektiver Hinsicht wird aus dem Besch…
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