Kaugummi vor dem Sex nicht strafbar

Jugendliche, die ihrem potentiellen Sexualpartner ein Kaugummi schenken in der Hoffnung, es möge später zum Vollzug des Geschlechtsaktes kommen, bleiben auch weiterhin straffrei. Dies stellt Bundesjustizministerin Zypries klar. „Schutzzweck unseres Gesetzes ist es, ein Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution verhindern. Es ist absurd, wenn behauptet wird, dass ein geschenktes Kaugummi oder ein [...]

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Themen: Titelseite , Prostitution , Sex Kaugummi

Erschienen 10. Dezember 2007 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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