Kaufmann "wollte sich vorab sein Erbe sichern"
Das Amtsgericht Gemünden hatte ihn wegen Untreue und Betrug zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In der Berufungsinstanz fand
ein Diplom-Kaufmann aus Marktheidenfeld jetzt gnädigere Richter: Weil er sich als Betreuer fast 130.000 Euro von den seines Onkels geholt hat, wurde der 42-Jährige vom Würzburg am Montag zu einem Jahr und acht Monaten
Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. "Er wollte sich schon vorab das Erbe sichern", fasste der Vorsitzende der 2. Strafkammer,
Bernd Kalus, den nicht gerade alltäglichen Fall zusammen. Im Mai 2002 wurde der Kaufmann zum Betreuer seines Onkels bestellt, der
wegen Demenz nicht mehr in der Lage war, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern. Teilweise übte der 42-Jährige sein Amt auch
gewissenhaft aus: Über einen großen Teil des Vermögens des Onkels, rund 140.000 Euro, erstattete er dem Vormundschaftsgericht
akribisch Bericht. Probleme mit der Justiz bekam er, weil er darüber hinaus vor und nach dem Tod des Onkels insgesamt 127.000 Euro in
sechs Einzelbeträgen heimlich auf eigene Konten, darunter auch ein Konto auf den Namen seiner damals dreijährigen Tochter, umleitete.
Um Konten auflösen und Überweisungen durchführen zu können, musste er Dokumente fälschen oder Blanko-Unterschriften des Onkels
verwenden. Nach dem Tod des alten Herrn stellte sich heraus, dass das Testament, von dem der Onkel nach Angaben des Angeklagten immer
wieder gesprochen hatte, nicht existierte. Alleinerben zu gleichen Teilen wurden die Mutter und die Tante des Kaufmanns, er selbst
ging leer aus. Als schließlich ein Ermittlungsverfahren wegen der verschwundenen Gelder gegen ihn eingeleitet wurde, zahlte er die
abgezweigten Beträge bis auf den letzten Cent an die Erben zurück. „Das ist ein einmaliges Fehlverhalten, niemand hatte einen
Schaden“, betonte sein Verteidiger. Auch vorbestraft war der zweifache Familienvater bisher nicht. Trotzdem wurde er vom
Schöffengericht in Gemünden zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nicht nur der Angeklagte, auch die Staatsanwaltschaft, der
das Strafmaß noch zu niedrig war, ging gegen das Urteil in Berufung.
Vor dem Landgericht räumte der Angeklagte die Taten ein, indem er den Gemündener Schuldspruch akzeptierte und seine Berufung auf die
Höhe der Strafe beschränkte. Zwar beantragte Staatsanwalt Boris Raufeisen erneut drei Jahre und sechs Monate Gefängnis, dabei spielte
die Strafkammer aber nicht mit: Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde verworfen, der 42-Jährige unter Aufhebung des drakonischen
Urteils aus Gemünden zu zwanzig Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. „Das ist tat- und schuldangemessen. Wir haben bei den
Wirtschaftsstrafkammern ve…
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