Kaufmann wollte sich vorab sein Erbe sichern
am 16.01.2007 von http://www.woetzel-online.info/
Das
Amtsgericht Gemünden hatte ihn wegen Untreue und Betrug zu
dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In der Berufungsinstanz
fand ein Diplom-Kaufmann aus Marktheidenfeld jetzt gnädigere
Richter: Weil er sich als Betreuer fast 130.000 Euro von den Konten
seines Onkels geholt hat, wurde der 42-Jährige vom Landgericht
Würzburg am Montag zu einem Jahr und acht Monaten
Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. "Er
wollte sich schon vorab das Erbe sichern", fasste der Vorsitzende
der 2. Strafkammer, Bernd Kalus, den nicht gerade alltäglichen
Fall zusammen.Im Mai 2002 wurde der Kaufmann zum Betreuer seines
Onkels bestellt, der wegen Demenz nicht mehr in der Lage war, sich
selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern. Teilweise übte
der 42-Jährige sein Amt auch gewissenhaft aus: Über einen
großen Teil des Vermögens des Onkels, rund 140.000 Euro,
erstattete er dem Vormundschaftsgericht akribisch Bericht. Probleme
mit der Justiz bekam er, weil er darüber hinaus vor und nach dem
Tod des Onkels insgesamt 127.000 Euro in sechs Einzelbeträgen
heimlich auf eigene Konten, darunter auch ein Konto auf den Namen
seiner damals dreijährigen Tochter, umleitete.
Um
Konten auflösen und Überweisungen durchführen zu
können, musste er Dokumente fälschen oder
Blanko-Unterschriften des Onkels verwenden. Nach dem Tod des alten
Herrn stellte sich heraus, dass das Testament, von dem der Onkel nach
Angaben des Angeklagten immer wieder gesprochen hatte, nicht
existierte. Alleinerben zu gleichen Teilen wurden die Mutter und die
Tante des Kaufmanns, er selbst ging leer aus. Als schließlich
ein Ermittlungsverfahren wegen der verschwundenen Gelder gegen ihn
eingeleitet wurde, zahlte er die abgezweigten Beträge bis auf
den letzten Cent an die Erben zurück.
„Das
ist ein einmaliges Fehlverhalten, niemand hatte einen Schaden“,
betonte sein Verteidiger. Auch vorbestraft war der zweifache
Familienvater bisher nicht. Trotzdem wurde er vom Schöffengericht
in Gemünden zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Nicht nur der Angeklagte, auch die Staatsanwaltschaft, der das
Strafmaß noch zu niedrig war, ging gegen das Urteil in
Berufung.Vor dem Landgericht räumte der Angeklagte die Taten
ein, indem er den Gemündener Schuldspruch akzeptierte und seine
Berufung auf die Höhe der Strafe beschränkte. Zwar
beantragte Staatsanwalt Boris Raufeisen erneut drei Jahre und sechs
Monate Gefängnis, dabei spielte die Strafkammer aber nicht mit:
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde verworfen, der 42-Jährige
unter Aufhebung des drakonischen Urteils aus Gemünden zu zwanzig
Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
„Das
ist tat- und schuldangemessen. Wir haben bei den
Wirtschaftsstrafkammern vergleichbare Fälle in Hülle und
Fülle“, sagte der Vorsitzende. Bei der Strafzumessung durch
das Landgericht spielte eine Tatsache eine entscheidende Rolle:
Obwohl er damals arbeitslos und finanziell nicht gerade auf Rosen
gebettet war, verbrauchte der 42-Jährige das Geld nicht für
sich und seine Familie, sondern ließ es unangetastet. Dadurch
war er in der Lage, den gesamten Betrag auf Heller und Pfennig
zurückzuzahlen. „Er hat das Geld nur gehortet“, sagte Kalus.
Außerdem
sei dem Amtsgericht Gemünden „ein bedeutender Fehler
unterlaufen“: Bei der ersten Überweisung in Höhe von
45.000 Euro war der Onkel nämlich noch am Leben. Eine solche Tat
im Familienkreis wird laut Gesetz nur auf Antrag verfolgt. Ein
solcher Strafantrag von Seiten der Familie liegt aber nicht vor: „Das
hat der Amtsrichter übersehen“, erläuterte Kalus. Als
Bewährungsauflage muss der 42-Jährige 1.000 Euro in 20
Raten á 50 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung
bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Das muss der Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft sicher erst einmal verdauen", meinte der Vorsitzende.
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