KAUFHOF: SPÄTARBEIT IST FREIWILLIG
am 25.06.2006 von http://www.lawblog.de
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
KÖLN. Mit einem Kompromiss hat die Kölner Kaufhof AG eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf unterlaufen, vor dem ein Mitarbeiter die vorzeitige Schließung der Filiale „Am Wehrhahn“ in Düsseldorf erstritten hatte. Die bleibt nun doch, wie der Kaufhof-Vorstandsvorsitzender Lovro Mandac mitteilte, am kommenden Montag und Dienstag bis 22 Uhr geöffnet, statt zwei Stunden früher zu schließen. In diesen beiden Stunden muss der Angestellte nun doch nicht arbeiten, obwohl er zunächst dazu eingeteilt worden war.
Seine Klage dagegen hatte das Gericht, wie berichtet, bestätigt. Und seine Interessen höher eingestuft, als die, ausnahmsweise während der Fußballweltmeisterschaft die Läden ganztätig geöffnet zu halten. Dazu hatte das Wirtschaftsministerium eine Erlaubnis erteilt, die von der Bezirksregierung weitergegeben worden war. Ob sie gelten kann, wird das Verwaltungsgericht noch in einem grundsätzlichen Urteil sagen müssen. Das wird durch den gestern gefundenen Kompromiss nicht ersetzt.
Unterdessen zeigt sich der Kaufhof-Konzern aber bundesweit bereit, niemanden mehr gegen seinen Willen spätabends zu beschäftigen. Vorstandschef Mandac: „Sollte ein einzelner Mitarbeiter …
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