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Wer kennt das nicht? Visitenkarte am Scheibenwischer mit mehr oder minder aufdringlicher Werbung zum Autoankauf. Das OLG Düsseldorf hat das Ganze als genehmigungspflichtige Sondernutzung eingeordent und ein Bußgeld verhängt.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 01.07.2010 – Az.: IV-4 RBs 25/10 “Das Anbringen von Werbezetteln auf geparkten Fahrzeugen ist unzulässig und kann zur Verhängung einer Geldbuße von 200,- EUR führen” Der Kläger war Inhaber eines Gebrauchtwagenhandels und verteilte auf parkenden Fahrzeugen Werbezettel. Die zuständige Behörde sah darin einen Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz und verhing eine Geldbuße von 200,- EUR. Dies hielt der Gebrauchtwagenhändler für rechtswidrig und legte Rechtsmittel ein. Genutzt hat es wenig. Entscheidung des Gerichtes:

Die Richter wiesen das Rechtsmittel zurück. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Anbringung von Werbezetteln unzulässig sei.

Das Befestigen der Werbezettel diene nicht dem zum Gemeingebrauch gehörenden Zweck der Fortbewegung und der Konta…

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Themen: Urteile , Bußgeld , Duesseldorf , Visitenkarte , Rbs , Schadenfix.de News

Erschienen 7. September 2010 auf http://www.schadenfixblog.de.

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