Katja Günther mahnt Blogger ab

Neuigkeiten von der Kollegin Katja Günther. Sie mahnt Blogger dafür ab, dass sie eine Pressemeldung einer Verbraucherzentrale bzw. deren Überschrift zitieren. Über die Anwältin war in den letzten Wochen immer mal wieder - auch hier - zu lesen, dass sie Schadensersatz zahlen musste, weil sie unberechtigte Forderungen gegenüber Verbrauchern eingezogen hat. Darüber hatte auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet - und dabei einen (zumindest für Juristen ersichtlichen) kapitalen Fehler begangen: Anstatt zu schreiben, dass das Gericht das Vorgehen der Anwältin als versuchten Betrug wertete und sie daher zum Schadensersatz verurteilte, titelte die Verbraucherzentrale statt dessen, sie sei "zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt" worden. Das ist ein für Juristen jedenfalls nach zweitem Hinschauen erkennbarer Unterschied: "wegen" einer Straftat kann man nur im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens verurteilt werden. Schadensersatz jedoch gibt es nur im zivilrechtlichen Verfahren. Also: Geurteilt hatte ein Zivilgericht. Dieses Gericht zog in seinem Urteil auch strafrechtliche Schlüsse - jedoch verurteilte es nicht wegen dieser Straftat (das hätte es auch gar nicht dürfen). Den Bloggern wird nunmehr per Brief eines Düsseldorfer Anwalts vorgeworfen, sie hätten fälschlicherweise behauptet, Katja Günther sei strafrechtlich belangt worden. Hierfür sollen sie nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben und Anwaltskosten von insgesamt 891,31 Euro zahlen. Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwältin sei tangiert, wie der Anwalt mitteilt. Es ist meines Erachtens s…

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Themen: Verbraucherschutz , Abmahnung , Schleswig Holstein , Blogger , Unterschied , Abo-falle , Internetvertragsfalle

Erschienen 10. November 2009 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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