Katja Günther, das Amtsgericht Wiesbaden und verunsicherte Internetnutzer

Rechtsanwältin Katja Günther aus München verschickt aktuell weitere Einschüchterungsversuche an Personen, die sich bei Internetvertragsfallen der Firma Online Service Ltd. mit Sitz in Hanau wie zum Beispiel lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de oder routenplaner-server.com arngemeldet haben. Die rechtliche Bewertung bleibt, wie schön von zahlreichen Seiten dargestellt, weiterhin die gleiche. Die Online Service Ltd. hat keinen wirksam durchsetzbaren Anspruch gegen einen Anmelder. Daran ändert auch das Urteil des Amtsgerichtes Wiesbaden vom 04.08.2008 (Az.: 93 C 619/08 – 41) nichts, welches durch Katja Günther als zum Zwecke der Einschüchterung verschickt wird.

Dazu nahm das Amtsgericht Wiesbaden jetzt sogar in einer Pressemeldung Stellung:

In dem o.g. Zivilverfahren klagte ein Internetnutzer gegen einen Online-Dienst auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten, die ihm entstanden waren, da er sich gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Rechnung des Online-Dienstes zur Wehr gesetzt hatte.

In diesem Verfahren gelangte der zuständige Richter beim Amtsgericht Wiesbaden zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten besteht, da der Internetnutzer dem Online-Dienst letztendlich keine sittenwidrige Schädigung nachweisen konnte, also keine vorsätzliche Täuschung über die Kostenpflicht der besuchten Internetseiten. Mit keinem Wort ist das AG Wiesbaden in diesem Urteil darauf eingegangen, ob tatsächlich wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist, vielmehr wurde ausdrücklich ausgeführt, dass dies im konkreten Fall dahin stehen kann. Gleichwohl wird das AG Wiesbaden nun mit einer Vielzahl von Anfragen überhäuft. Es melden sich immer wieder Internetnutzer, die ebenfalls von der besagten Firma eine Zahlungsaufforderung für angebliche Online-Die…

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Themen: Recht IM Internet , Online Content Ltd , Routenplaner , Amtsgericht Wiesbaden

Erschienen 17. September 2008 auf http://www.behrmannhaertel.de.

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