Katja G Punkt rudert zurück

Nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) ist Katja G Punkt mit einer einstweiligen Verfügung gegen die VZSH gescheitert:

Das Landgericht Köln wies Frau Günther vermutlich darauf hin, dass der dort eingereichte Antrag auf Erlass einer solchen Verfügung keine Aussicht auf Erfolg habe, woraufhin dieser prompt zurückgenommen worden war.

Gegenstand dieser einstweiligen Verfügung war die Überschrift einer Pressemeldung der VZSH. ... Frau Günther störte sich bei der Schlagzeile der VZSH nicht etwa an dem Adjektiv "unbeliebteste", sondern vielmehr an dem Wort "wegen". Der Anwalt von Frau Günther, die sich in dieser Angelegenheit nicht selber vertreten mochte, trug außergerichtlich hierzu vor, dass das Wörtchen "weg…

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Themen: Hamburg , Schleswig Holstein

Erschienen 11. Dezember 2009 auf http://ra-melchior.blog.de.

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