Katholische Kirche kann nicht aus Namensrecht gegen Verwendung «Pro Fide Catholica» vorgehen

Eine Diözese (Bistümer mit eigener Rechtspersönlichkeit) der Katholischen Kirche hat einen bereits 1991 eingeleiteten Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 92/02) verloren, wie recht-in.de berichtet. Ein Bistum der Katholischen Kirche hatte einen Verlag abgemahnt, weil der unter der Bezeichnung «Pro Fide Catholica» ein Verlagsprogramm herausgab, das sich zudem kritisch mit dem Glauben der Katholischen Kirche auseinandersetzte. In erster und...



Quelle: DPMS INFO (4. März 2005)

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Themen: Katholische Kirche

Erschienen 4. März 2005 bei http://oby.de.

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