Ampel Für Heime: Kassen wollen Ampel-Kennzeichnung für Pflegeheime
Reuters | 20. August 2008 — Berlin (Reuters) - Die Qualität von Pflegeheimen soll künftig leicht verständlich in Ampel-Farben bewertet werden. Einen ents…
Berlin (Reuters) - Die Qualität von Pflegeheimen soll künftig leicht verständlich in Ampel-Farben bewertet werden.
Einen entsprechenden Vorschlag zur Kennzeichnung der Einrichtungen stellte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Mittwoch in Berlin vor. Durch die Farben Rot, Gelb und Grün solle jeder Interessierte künftig auf den ersten Blick erkennen können, "ob eine Pflegeeinrichtung unter dem Strich mehr oder weniger gut ist", erläuterte Verbandsvorstand Klaus-Dieter Voß. Bei der Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim handele es sich oft um eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben der Betroffenen.
Der GKV-Spitzenverband hat die Richtlinie zusammen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und den Verbänden der Pflegekassen entworfen. Allerdings ist die Zustimmung der Sozialhilfeträger, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene erforderlich. Ein Gespräch dazu sollte am Mittwoch stattfinden. Eine Einigung muss bis zum 30. September erreicht werden, ansonsten muss eine Schiedsstelle entscheiden. "Ich glaube nicht, dass die Pflegeeinrichtungen in Deutschland diese Transparenz scheuen sollten", sagte Voß.
Als Konsequenz aus den bekanntgewordenen Missständen in vielen Heimen schreibt die Pflegereform vor, dass alle Einrichtungen bis Ende 2010 überprüft werden müssen. Ab 2011 wird jedes Haus einmal pro Jahr unangemeldet in Augenschein genommen. Die Begutachtung soll sich stärker als bisher auf den Zustand der Bewohner beziehen. Die Ergebnisse müssen in verständlicher Form ausgehängt und veröffentlicht werden.
Nach Vorstellungen des GKV-Verbands sollen die drei Ampelfarben zeigen, ob ein Heim gute, ordentliche oder schlechte Qualität bietet. Zusätzlich soll es Schulnoten geben, um eine genauere Differenzierung zu erlauben. Einzeln benotet werden die Bereiche "Pflege und soziale Betreuung", "Organisation und Struktur" sowie die "Zufriedenheit der Bewohner". Der erste Bereich fließt mit 80 Prozent in die Gesamtnote ein, während die anderen beiden mit je zehn Prozent eine geringere Rolle in der Schlussbewertung spielen. Auch diverse Einzelkriterien sollen unter die Lupe genommen werden.
Voß betonte, im Falle von Beanstandungen - etwa wenn Bewohner einen Dekubitus aufweisen - können die Gutachter direkt aktiv werden und Besserungen einfordern. Bei wiederholten Verstößen kann einem Heim die Kassenzulassung entzogen werden.
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