Kassen müssen Lorenzo´s Öl bezahlen

Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten einer Behandlung mit dem sogenannten Lorenzo´s Öl zu erstatten, wenn es zur Behandlung der erblichen Stoffwechselerkrankung Adrenomyeloneuropathie (AMN) eingesetzt wird. Das entschied in einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: L 8 KR 18/05; Revision nicht zugelassen) der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Die AMN ist eine seltene, ausschließlich bei Männern auftretende Erbkrankheit, bei der der Fettstoffwechsel gestört ist. Die unheilbare Krankheit führt zu Schädigungen der Blasen-, Darm und Nierenfunktion, des Rückenmarks und des zentralen Nervensystems. Die Behandlung erfolgt durch eine fettreduzierte Diät und durch die Gabe von Lorenzo´s Öl, das die Konzentration überlangkettiger Fettsäuren und damit Nervenschäden vermeiden hilft.

Im Fall eines seit seinem 17. Lebensjahr an AMN leidenden und an den Rollstuhl gefesselten Patienten hatte die Krankenkasse die Kostenübernahme für Lorenzo´s Öl mit dem Argument abgelehnt, es handele sich um kein zugelassenes Arzneimittel. Die Einnahme des Spezialöls sei zwar medizinisch sinnvoll, da es aber weder apothekenpflichtig sei noch unter die Ausnahmeregelungen der Arzneimittelrichtlinien falle, könne die Kasse die Kosten nicht übernehmen.

Entgegen dem erstinstanzlichen Urteil gaben die Darmstädter Richter dem Kranken recht. Es sei für die Kostenübernahme unerheblich, dass das Spezialöl kein Medikament sei. Vielmehr ließen die Arzneimittelrichtlinien seit Oktober 2005 auch die Freistellung von Kosten einer Behandlung zu, wenn es sich um diätetische Lebensmittel handele. Lorenzo´s Öl sei als solches zu betrachten. Die Kasse müsse daher ab dem Okober 2005 die Kosten für das Spezialöl übernehmen. Der AMN-Patient bezifferte diese auf etwa 700 € monatlich.

Der Name für das Spezialöl, der auch Titel eines Hollywoodfilmes war, rührt von einem italienischstämmigen Amerikaner, dessen Sohn Lorenzo an der seltenen Erbkrankheit litt und für den es keine Therapiemöglichkeiten gab. Die Eltern experimentierten so lange mit verschiedenen Oliven- und Rapsölen, bis das heute als Lorenzo´s Öl bekannte Spezialöl entdeckt war. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus Glycerol-Trioleat (GTO) und Glycerol-Trieruct (GTE) im Verhältnis 1:4.

Quelle: PM 07/07 LSG Darmstadt

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Urteil , Krankenkasse , Lorenzo
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 30. Januar 2007 auf http://info.folkertjanke.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Auch das noch: Gericht verbietet Lorenzo den Namen Lory Glory

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 30. September 2008 — So spielt das Leben, Lori Glori verklagt Lory Glory, und schon braucht Lorenzo einen neuen Namen. Nicht verstanden? Macht nichts. …

Kassen müssen Krankenhauskosten für neue Behandlungsmethoden bei Gebärmuttermyomen übernehmen

Recht und Alltag | 15. Januar 2007 — Die sogenannte Uterus-Arterien-Embolisation (UAE) zur Behandlung von Myomen in der Gebärmutter ist eine neue Behandlungsmethode…

Löschungsanträge (40/2011)

MarkenBlog | 11. Oktober 2011 — Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 40. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffent…

Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung

Blickpunkt Recht & Steuern | 15. August 2005 — Ein Steuerpflichtiger kann Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, die ihm von seiner Krankenkasse nicht ersetzt wurde…

Trink Und Sondennahrung: Sozialrecht: Medizinisch notwendige Trink- und Sondennahrung müssen die Krankenkassen tragen

Recht und Alltag | 14. November 2005 — Ein Patient, der aus zwingenden medizinischen Gründen auf Flüssignahrung angewiesen ist, hat Anspruch auf Übernahme der Kosten dur…

Krankenhaustypische Gefahr Arbeitsunfall: Gang zur Toilette im Krankenhaus ist nicht unfallversichert

Recht und Alltag | 14. Dezember 2006 — Ein Unfall, der sich in einem Krankenhauszimmer auf dem Weg zur Toilette ereignet, ist in der Regel nicht versichert. Ausnahmen…

Gesetzliche Kasse muss nach Täuschung auch Privatbehandlung zahlen

Kanzlei Blaufelder | 15. August 2011 — Die gesetzlichen Krankenkassen müssen im Ausnahmefall auch eine Privatbehandlung bezahlen – nämlich dann, wenn der Patient ga…

Kosten der Nachbehandlung müssen bereits entstanden sein!

LEX MEDICORUM | 17. März 2010 — Behauptet ein Patient einen ärztlichen Behandlungsfehler geht es ihm meist um Schadensersatz und Schmerzensgeld etc. Doch welch…

Keine Versorgung mit “Lorenzos Öl” auf Kosten der Krankenkasse

Recht und Alltag | 28. Februar 2008 — Der an einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung, der langsam fortschreitenden Adrenomyeloneuropathie (AMN), leidende K…

Wer wird neuer “Spiegel”-Chef?

Handakte WebLAWg | 17. November 2007 — Während der Spiegel kaltschnäuzig auf dem Titel fragt: “Wohin mit Oma?“, macht die Zeit unter Giovanni di Lorenzo ein einfühlsa…