Kassen müssen Lorenzo´s Öl bezahlen
Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten einer Behandlung mit dem sogenannten Lorenzo´s Öl zu erstatten, wenn es zur Behandlung
der erblichen Stoffwechselerkrankung Adrenomyeloneuropathie (AMN) eingesetzt wird. Das entschied in einem heute veröffentlichten
(Az.: L 8 KR 18/05; Revision nicht zugelassen) der 8.
Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Die AMN ist eine seltene, ausschließlich bei Männern auftretende Erbkrankheit, bei der der Fettstoffwechsel gestört ist. Die
unheilbare Krankheit führt zu Schädigungen der Blasen-, Darm und Nierenfunktion, des Rückenmarks und des zentralen Nervensystems. Die
Behandlung erfolgt durch eine fettreduzierte Diät und durch die Gabe von Lorenzo´s Öl, das die Konzentration überlangkettiger
Fettsäuren und damit Nervenschäden vermeiden hilft.
Im Fall eines seit seinem 17. Lebensjahr an AMN leidenden und an den Rollstuhl gefesselten Patienten hatte die die Kostenübernahme für Lorenzo´s Öl mit dem Argument
abgelehnt, es handele sich um kein zugelassenes Arzneimittel. Die Einnahme des Spezialöls sei zwar medizinisch sinnvoll, da es aber
weder apothekenpflichtig sei noch unter die Ausnahmeregelungen der Arzneimittelrichtlinien falle, könne die Kasse die Kosten nicht
übernehmen.
Entgegen dem erstinstanzlichen Urteil gaben die Darmstädter Richter dem Kranken recht. Es sei für die Kostenübernahme unerheblich,
dass das Spezialöl kein Medikament sei. Vielmehr ließen die Arzneimittelrichtlinien seit Oktober 2005 auch die Freistellung von
Kosten einer Behandlung zu, wenn es sich um diätetische Lebensmittel handele. Lorenzo´s Öl sei als solches zu betrachten. Die Kasse
müsse daher ab dem Okober 2005 die Kosten für das Spezialöl übernehmen. Der AMN-Patient bezifferte diese auf etwa 700 € monatlich.
Der Name für das Spezialöl, der auch Titel eines Hollywoodfilmes war, rührt von einem italienischstämmigen Amerikaner, dessen Sohn
an der seltenen Erbkrankheit litt und für den es
keine Therapiemöglichkeiten gab. Die Eltern experimentierten so lange mit verschiedenen Oliven- und Rapsölen, bis das heute als
Lorenzo´s Öl bekannte Spezialöl entdeckt war. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus Glycerol-Trioleat (GTO) und
Glycerol-Trieruct (GTE) im Verhältnis 1:4.
Quelle: PM 07/07 LSG Darmstadt