Kassen-Bonus fürs Krankbleiben ungesetzlich

Eine Krankenkasse darf ihren Mitgliedern keinen Bonus anbieten, wenn die Patienten dafür auf ihnen eigentlich zustehende medizinische Leistungen verzichten müssen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Hessen entschieden (Az. L 1 KR 150/08).

Gesetzliche Krankenkassen dürfen nur das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Mitglieder mit einer Bonusregelung fördern. Eine Betriebskrankenkasse aber wollte all denjenigen einen Teil ihres Beitrags zurückzahlen, die besondere Präventionsleistungen in Anspruch nehmen und gleichzeitig auf weitere medizinische Leistungen verzichten. Was nach Auffassung des Bundesversicherungsamtes jedoch eine unzulässige Satzungsänderung darstellt.

Dem schlossen sich die Darmstädter Richter an. Die finanzielle Gegenleistung für nicht in Anspruch genommene Behandlungen sei faktisch eine Beitragsrückerstattung zu Lasten der Solidargemeinschaft, an der sich eigentlich alle Versicherten entspre…

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Themen: Hessen , Bonus
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 10. Februar 2009 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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