Karton ade
am 10.10.2007 von http://www.meisen.info
Die Karton-Lohnsteuerkarte soll im Jahr 2010 zum letzten Mal ausgestellt werden. Im Jahr 2011 sollen dann elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (”ElsterLohn II”) eingeführt werden, so jedenfalls die Planungen der Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008.
Auf das Lohnsteuerabzugsverfahren will die Bundesregierung nicht verzichten, das herkömmliche Verfahren mit den Lohnsteuerkarten aber abschaffen. Bei “ElsterLohn II” gehe es darum, den Arbeitgebern die Lohnsteuerabzugsmerkmale für ihre Arbeitnehmer maschinell verwertbar zur Verfügung zu stellen. Diese Merkmale blieben für die Dauer des Arbeitsverhältnisses anwendbar. Änderungen würden den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Da Lohnsteuerabzugsmerkmale oft über Jahre unverändert blieben, könnte der mit den jährlichen Lohnsteuerkarten verbundene Arbeitsaufwand entfallen.
Mit “ElsterLohn II” will die Regierung das bisherige Verfahren von der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden bis zur Übergabe an den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber durch ein elektronisches Verfahren ersetzen.
Wenn den Gemeinden im Jahr 2010 Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, zum Beispiel die Steuerklassenkombination bei Eheleuten oder eine gewünschte niedrigere Zahl der Kinderfreibeträge, sollen sie diese dem Bundeszentralamt für Steuern elektronisch mitteilen.
Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale setzen die für 2008 beabsichtigte Vergabe von Identifikationsnummern für die Steuerpflichtigen voraus. Der Arbeitgeber soll künftig diese Merkmale der Arbeitnehmer aus dem Datenbestand des Bundeszentralamtes abrufen dürfen, um den Lohnsteuer abziehen zu können. Der Arbeitnehmer muss dazu dem Arbeitgeber seine Identifikationsnummer und seinen Geburtstag mitteilen. Abrufberechtigt sollen nur “authentifizierte Arbeitgeber oder von ihm Beauftragte” sein. Wegen der Bildung, Änderung oder Löschung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen sollen sich die Steuerzahler an ihr Finanzamt wenden. Die Finanzverwaltungen der Länder stellen Merkmale wie Freibeträge, Hinzurechnungsbeträge oder Zahl der Kinder …
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