Niederbarnimer Wasserverband
Rechtslupe | 27. Januar 2012 — Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Trinkwasser auf der Grundlage eines Anschluss- und Benutzungszwangs und einer …
Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 18.10.2011, im Internet veröffentlicht am 27.01.2012 klargestellt, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Trinkwasser auf der Grundlage eines Anschluss- und Benutzungszwangs und einer Gebührensatzung liefert, ein Unternehmen im Sinne der Vorschrift über die Auskunftspflichten gegenüber den Kartellbehörden ist (§ 59 Abs. 1 GWB).
Worum ging es?
Das Bundeskartellamt führt ein Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe (A.ö.R.) wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise. Das betroffene Unternehmen ist zwar öffentlich-rechtlich organisiert; die Leistungsbeziehung zu den Kunden ist aber privatrechtlich ausgestaltet. Wie bei solchen Missbrauchsverfahren üblich, möchte das Bundeskartellamt den Vorwurf des Preismissbrauchs anhand des Vergleichsmarktskonzepts belegen und hatte daher Auskunftsbeschlüsse gegen Trinkwasserversorger erlassen, darunter den Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (also öffentlich-rechtliche Organisationsform), die aber keine privatrechtlichen Entgelte verlangt, sondern Gebühren auf der Grundlage einer Gebührensatzung und zu deren Gunsten ein Anschluss- und Benutzungszwang satzungsrechtlich vorgesehen war. Der Zweckverband hatte sich beim Oberlandesgericht im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich gegen den Auskunftsbeschluss gewehrt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die aufschiebende Wirkung der Beschwerde angeordnet und war davon ausgegangen, dass der Wasserverband kein Unternehmen im Sinne der Vorschrift sei.
Der Bundesgerichtshof sieht dies nun anders und stellt klar, dass die öffentliche Hand, sogar wenn sie in den Formen des öffentlichen Rechts handelt, Unternehmen im Sinne der Auskunftsverpflichtung des § 59 GWB sein kann. Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof allerdings, ob eine Anwendung der Missbrauchsvorschrift des § 19 GWB auf solchermaßen organisierte öffentliche Unternehmen in Betracht kommt. Der Bundesgerichtshof verweist insoweit auf seine frühere Rechtsprechung, nach der bei öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung der Leistungsbeziehung eine Anwendung des Kartellrechts grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Allerdings weist der Bundesgerichtshof auch ausdrücklich darauf hin, dass offen sei und offen bleiben könne, ob dies auch gelten kann, wenn die öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Ausgestaltung der Leistungsbeziehung weitgehend austauschbar sind. Von einer solchen Austauschbarkeit geht der Bundesgerichtshof für den Fall der Wasserversorgung wohl aus. Dies hat für die Wasserwirtschaft große Bedeutung. Wegen der in der letzten Zeit verstärkten Wasserpreismissbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden war verschiedentlich eine "Flucht ins öffentliche Recht" propagiert worden. Das Bundeskartellamt ist der Auffassung, dass es für die Anwendung der Missbrauchsvorschriften auf die Form der Ausgesta…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Januar 2012 auf http://www.blog.beck.de/blog.
Rechtslupe | 27. Januar 2012 — Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Trinkwasser auf der Grundlage eines Anschluss- und Benutzungszwangs und einer …
Der Energieblog | 22. Februar 2012 — (c) BBH „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“: So endet das berühmte Gedicht von Christian Morgenstern „Die unmögli…
CMS Hasche Sigle | 1. Februar 2012 — Über kaum ein Thema wird im Kartellrecht so intensiv diskutiert wie über die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen…
walfischbucht | 20. Juni 2006 — Schon am 15.12.2005 hatte der IX- Zivilsenat des BGH (Az: IX ZA 3/04) in einer Prozesskostenhilfesache darauf hingewiesen, dass di…
Vertretbar Weblawg | 24. Januar 2006 — Bundesgerichtshof, Urteil v. 23.06.2005 Az: I ZR 288/02 = hufeland.de - Zur Anwendung des Rechts der Gleichnamigen bei Doma…
fachanwaltsliste.de | 26. Juni 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Untersagung des Zusammenschlusses zwischen der Axel Springer AG und den …
fachanwaltsliste.de | 26. Juni 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Untersagung des Zusammenschlusses zwischen der Axel Springer AG und den …
Kanzlei Dr. Schenk | 18. März 2011 — Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2011, Az.: I ZR 164/09 entschieden, dass eine Einwilligung, welche im sog. Double-Opt…
Handakte WebLAWg | 28. März 2007 — Die Chancen der Verbraucher, die Höhe von Strompreisen gerichtlich überprüfen zu lassen, sind gesunken. Nach einem Urteil des …
Rechtslupe | 8. Februar 2012 — § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO findet im Verfahren der einstweiligen Verfügung Anwendung, wenn der Anlass zur Einreichung des Verfüg…