Kein De-Mail-Postident-Verfahren der Deutschen Post für die Konkurrenz
kanzlei.biz | 7. Dezember 2011 — Eigener Leitsatz: Die Deutsche Post muss für ihre De-Mail-Konkurrenz kein Postident-Identifizierungsverfahren anbieten. Da dieser …
Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat heute entschieden, dass die Deutsche Post AG nicht für Konkurrenten das Postident-Identifizierungsverfahren anbieten muss.
Die Deutsche Post AG hatte sich 2010 geweigert, für ihre De-Mail-Konkurrenten 1&1-Internet AG und 1&1 Mail & Media GmbH Identifizierungsdienstleistungen, mit denen sich deren Kunden für den De-Mail-Dienst identifizieren lassen können, anzubieten. Auf eine Klage der beiden Unternehmen hatte das Landgericht Köln (Aktenzeichen 88 O (Kart.) 49/10) am 31.03.2011 entschieden, dass das Verhalten der Deutschen Post AG kartellrechtswidrig sei. Die beklagte Post nutze missbräuchlich ihre marktbeherrschende Stellung als Anbieter von Identifizierungsleistungen nach dem De-Mail-Gesetz aus.
Auf die Berufung der Deutschen Post AG hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts die landgerichtliche Entscheidung abgeändert und die Klage der Post-Konkurrenten abgewiesen. Die Deutsche Post AG habe nicht kartellrechtswidrig gehandelt, weder missbräuchlich noch diskriminierend ihre Marktmacht ausgenutzt. Eine Abschottung des Ident-Marktes finde nicht statt, weil die beiden Post-Konkurrenten für den Identifizierungsservice jedenfalls auf einen anderen Identifizierungsdienstleister zurückgreifen könnten.
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» Vollständiger ArtikelErschienen 1. Dezember 2011 auf http://www.ra-juedemann.de.
kanzlei.biz | 7. Dezember 2011 — Eigener Leitsatz: Die Deutsche Post muss für ihre De-Mail-Konkurrenz kein Postident-Identifizierungsverfahren anbieten. Da dieser …
Rechtslupe | 1. Dezember 2011 — Die Deutsche Post AG muss das Postident-Identifizierungsverfahren für Konkurrenzunternehmen nicht anbieten. Die Deutsche Post…
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