Karsten Speck und die “Wachhundfunktion” der Presse - BGH Urt. v. 28.10.2008 – VI ZR 307/07

Vor wenigen Tagen entschied der für Presserecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH über die Veröffentlichung von Bildern, die die Haftentlassung des Schauspielers Karsten Speck zeigten. Knackpunkt war wieder einmal die Herstellung der praktischen Konkordanz zwischen der Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits.

Im vorliegenden Fall überwog das mit der Pressefreiheit geschützte Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Klägers:

Der Kläger ist ein bekannter Schauspieler und Moderator. Die Beklagte berichtete in der von ihr verlegten “Bild”-Zeitung unter der Überschrift “Hier schlendert Karsten Speck in die Freiheit”, dass der zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 10 Monaten verurteilte Kläger die Justizvollzugsanstalt schon zwei Wochen nach Haftantritt für einen Tag wieder verlassen habe. Er habe sich als geeignet erwiesen, die Strafe im offenen Vollzug zu verbüßen. Illustriert ist der Artikel mit zwei Fotos, die den Kläger auf der Straße gehend und beim Einsteigen in ein Auto zeigen und in der beschriebenen Situation entstanden sind. Der Kläger begehrt Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der Aufnahmen.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht die Klage abgewiesen, weil es sich bei den Fotos um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handle und berechtigte Interessen des Klägers durch den Abdruck nicht verletzt würden.

Der u. a. für Presserecht (hier: Recht am eigenen Bild) zuständige VI. Zivilsenat hat dieses Urteil im Ergebnis bestätigt. Zwar stelle die Veröffentlichung der Bilder einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers dar, da sein Fehlverhalten erneut öffentlich bekannt gemacht worden sei. Als Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Rechten des Klägers und der Pressefreiheit der Beklagten müsse das Persönlichkeitsrecht des Klägers jedoch zurückstehen. Das mit der Pressefreiheit geschützte Informationsinteresse der Öffentlichkeit erscheine gewicht…

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Themen: Bgh , Entscheidungen
Rechtsgebiet: Presserecht

Erschienen 3. November 2008 auf http://www.ip-notiz.de.

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