Karlsruhe verhandelt über Wahlcomputer

Das Bundesverfassungsgericht hat für den 28. Oktober eine mündliche Verhandlung über die Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Verwendung von Nedap-Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl angesetzt.

Die Beschwerden in Karlsruhe hatten der Frankfurter Physiker und Software-Experte Dr. Ulrich Wiesner sowie sein Vater, der emeritierte Politikwissenschaftler Prof. Dr. Joachim Wiesner im Februar 2007 eingelegt, nachdem der Deutsche Bundestag im Dezember 2006 auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses ihren Einspruch gegen die Verwendung von Wahlcomputern der Bauarten Nedap ESD 1 und ESD 2 im September 2005 bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag als “offensichtlich unbegründet” abgewiesen hatte. (…)

Quelle: Heise vom 25.09.2008

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Heise , Karlsruhe

Erschienen 26. September 2008 auf http://log.handakte.de/.

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