Karlsruhe stellt "Homo-Ehe" bei der Erbschaftssteuer mit Ehe gleich

Das Bundesverfassungsgericht hat nach einem heute bekanntgewordenen Beschlus die steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten beim Vererben für verfassungswidrig erklärt. Es hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende des Jahres eine rückwirkende Regelung für Altfälle zwischen 2001 und 2008 finden. Die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrages lasse sich nicht allein mit Verweisung auf den besonderen s…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , GG , Regelung , Homo , Karlsruhe , Erbschaftssteuer , Dies Und Das

Erschienen 17. August 2010 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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