Karlsruhe und Politik stärken Rechte lediger Väter

Berlin (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung stärken das Sorgerecht lediger Väter.

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Dienstag in einem Urteil die bisherige automatische Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern. Im Streitfall müsse künftig ein Gericht feststellen, ob ein beantragtes alleiniges oder teilweises Sorgerecht der Väter nicht im Interesse des Kindes sei, urteilte der Erste Senat. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Entscheidung und kündigte an, die Rechte lediger Väter verbessern zu wollen. In der Regierungskoalition entbrannte allerdings sofort ein Streit um eine entsprechende Gesetzesänderung. (Az: 1BvR 420/09)

Im konkreten Fall hatte der unverheiratete Vater eines 1998 geborenen Sohnes geklagt, weil ihm kein Sorgerecht zugestanden wurde. Das Familiengericht lehnte einen entsprechenden Antrag ab, weil die Mutter ihre Zustimmung verweigerte. Auch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht war erfolglos geblieben.

Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar nicht in Frage, dass das Sorgerecht für ein uneheliches Kind zunächst der Mutter übertragen wird - auch wenn der Vater seine Vaterschaft anerkannt hat. Gegen das Grundgesetz verstoße jedoch der Automatismus der Entscheidungen zugunsten der Mutter: Der Gesetzgeber greife unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließe, sobald die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigere. Dem Vater müsse deshalb die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung eingeräumt werden, die das Wohl des Kindes mitberücksichtige.

Karlsruhe korrigierte damit die eigene Rechtssprechung aus dem Jahr 2003. In einem ähnlichen Fall hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009 geurteilt, dass das deutsche Sorgerecht in diesem Punkt Männer diskriminiere und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.

WARNUNG VOR PROZESSFLUT

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter reagierte sehr kritisch auf das Urteil und warnte vor einer Prozessflut von Betroffenen. Die Bundesvorsitzende des Verbandes, Edith Schwab, sprach gegenüber Reuters-TV von einer "sehr großen Belastung für die allein-erziehenden Familien und auch für die Kinder", weil die Mütter meist aus guten Gründen ein gemeinsames Sorgerecht verweigern würden. Viele Entscheidungen müssten künftig gemeinsam getroffen werden, was die Streitmöglichkeiten stark erhöhe. "Das heißt, es werden mehr Prozesse geführt werden." Dagegen lobte die Sprecherin des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht das Urteil. "Bisher hat der Vater bezahlt und die Mutter hat entschieden", sagte die Familienrechtlerin Caroline Kistler.

In Berlin wurde das Karlsruher Urteil parteiübergreifend gelobt. Zugleich begann in der Regierungskoalition eine Debatte über die Gesetzesänderung. Strittig ist, ob ledige Väter nur auf ihren Wunsch ein Mit-Sorgerecht erhalten oder automatisch bei der Geburt des Kindes, wobei dann die Mutter Widerspruch einlegen könnte (Widerspruchslösung).

"Das Verfassungsgericht widerspricht nicht der Praxis, dass das alleinige Sorgerecht zunächst bei der Mutter liegt. Dabei muss es auch bleiben", sagte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, zu Reuters. "Die vorgeschlagene Widerspruchslösung lehne ich ab. Die Initiative für ein gemeinsames Sorgerecht sollte vom Vater ausgehen."

Dagegen votierten der FDP-Familienexperte Stephan Thomae, der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer und auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger eher für die Widerspruchslösung. "Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können", sagte die Ministerin. Auch der zuständigen Berichterstatterin der Unionsfraktion im Rechtsausschuss, Ute Granold, werden Sympathie für das Widerspruchsmodell nachgesagt. Bis Ende der Sommerpause wollte das Justizministerium den Koalitionsfraktionen ein Eckpunktepapier mit möglichen Lösungsansätzen vorlegen.

Die Opposition begrüßte das Urteil ebenfalls. "Wir wollen aber auch, dass bei einer Trennung alle Rechte und Pflichten auch gleichberechtigt für ein Kind übernommen werden. Angesichts einer immer noch zu großen Zahl von Vätern, die ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen, ist dies nach wie vor ein großes Problem", sagte Manuela Schwesig, stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende und Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, der WAZ-Mediengruppe.



Quelle: Reuters (3. August 2010)

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Themen: Berlin , Germany , Bundesverfassungsgericht , Grundgesetz , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , Karlsruhe , Sabine , Politik

Erschienen 3. August 2010 bei http://www.reuters.com.

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