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Karenzzeit für Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat?

am 04.04.2006 von Unternehmensrechtliche Notizen

Bei einem Festakt in Nürnberg hat die bayerische
Justizministerin Dr. Beate Merk heute die Einführung einer gesetzlichen Karenzzeit
für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften zur Diskussion gestellt, mit der
ein zeitlich unmittelbarer Wechsel in den Aufsichtsrat derselben Gesellschaft verhindert
wird. Merk: Mit gutem Grund heißt es im Deutschen Corporate Governance Kodex, dass
ein Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat nicht die Regel sein soll.
Der bisherige Vorstand muss dort an der Kontrolle seiner eigenen früheren Arbeit mitwirken.
Das schafft Interessenkonflikte, die mit einer Karenzzeit von zwei bis drei Jahren
vermieden würden. Auf das Wissen des ehemaligen Vorstands könnte die Gesellschaft
währenddessen auch über einen Beratervertrag zugreifen.


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Prof. Dr. Ulrich Noack

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