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Kapitalertragssteuer verfassungswidrig? Entscheidung nicht in diesem Jahr

am 25.01.2006 von http://www.strafblog.de

Beim Bundesverfassungsgericht ist seit Anfang des letzten Jahres unter dem Aktenzeichen 2 BvL 14/05 ein Verfahren anhängig, welches auf einen Vorlagebeschluss des 10. Senats des Finanzgerichts Köln zurückgeht. Dieser hält nämlich die Besteuerung von Kapitalerträgen im Hinblick auf das inzwischen außer Kraft gesetzte Steueramnestiegesetz vom Dezember 2003 für verfassungswidrig. Es verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot, so die Kölner Finanzrichter, wenn Ehrliche Bürger ihre Kapitalerträge voll versteuern müssten, während Steuerhinterzieher jedenfalls zwischen Januar 2004 und März 2005 eine strafbefreiende Erklärung abgeben konnten und dann nicht nur mit Straffreiheit, sondern auch mit einem ganz erheblichen „Rabatt“ auf ihre Steuerschuld belohnt würden.

Wie die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG berichtet, sei es nach Angabe der Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts unwahrscheinlich, dass die Sache noch in 2006 entschieden wird.

Der Bundesfinanzhof hatte zuletzt in einem anderen Verfahren, in dem es um Kapitalertragssteuern ging, keine Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit (Aktenzeichen: VIII R 90/04).

Anmerkung: Über lange Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht und bei anderen Gerichten habe ich zuletzt mehrfach berichtet.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Wolfgang Hendlmeier am 22.08.2008 um 18:51 Uhr:

Gedanken über die „Zinsabschlagsteuer“
Ich empfinde die Kapitalertragssteuer auf Zinseinkünfte zumindest der abhängig Beschäftigten, Renten- und Versorgungsempfänger als unmoralisch; denn bei Sparguthaben handelt es sich um die verzinsliche Anlage bereits versteuerter Einkünfte, und der Zinssatz ist in der Regel deutlich niedriger als die Inflationsrate. Aus diesem Grund wurden vor 1993 Zinsen zumindest für Normalverdiener nicht besteuert. Inzwischen wurden die Freibeträge mehrfach abgesenkt. Unser Staat (= unsere Bundestagsabgeordneten als Beschließer der Gesetze) waren eben vor 1993 noch bürgerfreundlicher. Der Staat griff bei Zinseinkünften den Bürgern nicht in die Tasche und ersparte ihnen zudem Bürokratie bei der Steuererklärung.
Solange die Bundestagsabgeordneten einen konstanten Geldwert nicht garantieren (können), haben sie auch nicht das moralische Recht, Einkünfte aus Zinsen, die niedriger liegen als die Inflationsrate, zu besteuern. Mich erinnern die jetzigen Regelungen irgendwie an Raubrittertum.
Diese Zustände mögen formaljuristisch in Ordnung sein, d.h. verfassungsgemäß zustande gekommen sein und u. U. durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt werden. Ganz sicher fördern sie die Staatsverdrossenheit aller Bürger, die sich einen Sinn für Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit bewahrt haben.

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