Kapazitätsmarkt Gas im Umbruch

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Die Festlegung KARLA Gas in Sachen Kapazitätsregelung und Auktionsverfahren im Gassektor der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist im vergangenen Jahr erfolgreich in Kraft getreten. Seit August 2011 werden die Transportkapazitäten der nationalen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) primär über die gemeinsame Kapazitätsvergabeplattform TRAC-X vergeben; seit letztem Oktober mit einem einheitlichen Kapazitätsstandardvertrag.

Im April dieses Jahres steht die zweite Umsetzungsstufe der KARLA Gas an – und die hat es in sich. An den Start geht die kurzfristige Kapazitätsversteigerung „day ahead“, und das mit einem Startpreis von 0 €. Damit besteht grundsätzlich für Gashändler und Lieferanten die Möglichkeit, beispielsweise einen marktüberschreitenden Transport vom Marktgebiet NCG zum Marktgebiet GASPOOL ohne die Zahlung von Netzentgelten abzuwickeln.

Die bisher zu zahlenden Entgelte für kurzfristige Kapazitätsprodukte lagen im Verhältnis um ein Vielfaches über den anteiligen Entgelten für die langfristigen Kapazitätsprodukte (ein Jahr oder länger) und verursachten somit enorme Kosten. Vor diesem Hintergrund bedeutet dieser Schritt eine gewaltige Veränderung der Preisparameter auf dem Kapazitätsmarkt.

Selbstverständlich werden bei dem – übrigens einstufigen – Auktionsverfahren die Kapazitäten nur so lange kostenlos zugeteilt, wie die Nachfrage nicht das Angebot überschreitet. Und um genau dies zu verhindern, sehen die neue Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) sowie die KARLA Gas einige unterstützende Maßnahmen für die Schaffung eines liquiden Day-ahead-Kapazitätsmarktes vor:

Gebuchte, aber nicht benötigte Kapazitäten können an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)/Transmission System Operator (TSO) zurückgegeben werden, mit der Aussicht auf eine gewisse Erstattung der Kosten im Falle der kurzfristigen Weitervermarktung. Vom Transportkunden fest gebuchte, aber nicht nominierte Kapazitäten werden versteigert. Die Renominierungsrechte des Transportkunden am Liefertag sind beschränkt (10 Prozent).

Spannend wird insbesondere, wie sich dies auf den Kapazitätsmarkt und das Händlerverhalten auswirken wird. Wahrscheinlich wird sich der bisher sehr langfristige Kapazitätsmarkt auf einen Kurzfristmarkt verlagern, wie dies aufgrund der weiterhin sehr günstigen Großhandelspreise schon jetzt bei den ersten Monats- und Quartalsauktionen auf TRAC-X, aber auch auf dem Speichermarkt zu beobachten ist. Der Wegfall der Einspeise- bzw. Ausspeisegebühren im Falle eines marktgebietsüberschreitenden Transportes wird zudem den Druck auf den Handels- und Lieferpreis vergrößern. Die etablierten und eher langfristig ausgerichteten Lieferanten und Stadtwerke müssen sich also warm anziehen und schnell auf die neue Marktsituation vorbereiten. Vielleicht wird hierfür etwas mehr Zeit bleiben als gedacht: Es verstärken sich die Gerüchte, dass sich mit Blick …

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Themen: Regulierung , Lieferanten , Gas , Energie , Karla , Energiehandel , Ncg , Wirtschafts- Und Handelsrecht , Gasnzv , Netzentgelt , Nominierung , Day Ahead , Gaspool , Auktionsverfahren , Ausspeisekapazität , Day-ahead-kapazitätsmarkt , Einspeisekapazität , Kapazitätsregelung , Kapazitätsvergabeplattform , Kapazitätsversteigerung , Kurzfristige Kapazitätsprodukte , Renominierungsrecht , Trac-x
Rechtsgebiet: Europarecht

Erschienen 2. Februar 2012 auf http://www.derenergieblog.de.

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