“Kanzlerschaft light”: Richtlinienkompetenz abgeschafft
am 11.10.2005 von http://www.nach-recht-en.de
Um das reibungslose Funktionieren der Großen Koalition zwischen CDU, CSU und SPD sicherzustellen, sind führende Politiker der beteiligten Parteien schon im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen übereingekommen, die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers vorerst ruhen zu lassen und den Vollzug von Art. 65 Satz 1 GG bis auf weiteres auszusetzen.
SPD-Partei- und Fraktionschef Franz Müntefering stellte im ZDF fest, die Richtlinienkompetenz des Regierungschefs sei “bei einer solchen Zusammenarbeit nicht lebenswirklich” und analysierte, wenn die Richtlinie angewandt werde, sei “die Koalition am Ende”.
Wie Spiegel-Online berichtet, fügte sich auch CSU-Chef Stoiber der Koalitions-Sondierungs-Gesprächs-Disziplin und schloß sich in Vorbereitung auf die künftige Koalitions-Eintracht der Meinung Münteferings an: In einem Bündnis von zwei fast gleich großen Partnern gebe es kein “klassisches Direktions- und Weisungsrecht”; wichtige Entscheidungen würden “im Koalitionsausschuss von den Partei- und Fraktionsvorsitzenden getroffen”. “Natürlich trägt die Kanzlerin eine besondere Verantwortung, aber man muss das als gemeinsame Aufgabe sehen.”
Streitig ist damit nur noch, wann die Richtlinienkompetenz wieder in Kraft gesetzt werden soll:
Aus führenden Kreisen der CDU und CSU sind Stimmen zu vernehmen, die die “Kanzlerschaft light” mit einer gewissen Staatsräson begründen (”Die kann’s halt einfach nicht”) und sie dementsprechend mit der Amtszeit von Frau Merkel enden lassen wollen (also bald).
Man könne ja dem Nachfolger kein halbes Amt übergeben - schließlich müsse er ja auch ganze Probleme lösen.
Die SPD nennt als Termin für die Rückkehr zur geschriebenen Verfassung den Zeitpunkt, zu dem der Wählerwille ihr wieder eine regierungsfähige Stimmenmehrheit schenke - wann auch immer das sein werde. Man sei ja geduldig und werde eben warten.
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