Kundus- Oberst will bei Bundesanwaltschaft umfassend aussagen
Reuters | 25. März 2010 — Berlin (Reuters) - Der Bundeswehr-Oberst Georg Klein hat eine umfassende Aussage bei der Bundesanwaltschaft zu dem umstrittenen…
Berlin (Reuters) - Das Bundeskanzleramt hatte schon wenige Stunden nach dem nächtlichen Luftangriff bei Kundus konkrete Hinweise auf zivile Opfer.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) habe am Morgen danach eine E-Mail mit entsprechenden Informationen an die Regierungszentrale geschickt, bestätigte ein Regierungssprecher einen Bericht von "Spiegel online". Dabei habe es sich aber nur um eine unverbindliche Erstinformation gehandelt, die dem Kundus-Ausschuss übergeben worden sei. Vor dem Untersuchungsausschuss bestritt Ex-Verteidigungsminister Franz Josef Jung unterdessen Vorwürfe, er habe zivile Opfer vertuschen wollen. "Ich kann das nur mit Nachdruck zurückweisen", sagte der CDU-Politiker.
In seiner Mail an das Kanzleramt schilderte der BND nach Aussage von Kennern des Schreibens, dass bei dem Angriff auf zwei gekaperte Tanklaster "zahlreiche Zivilisten ums Leben gekommen sind (Zahlen variieren von 50 bis 100)". Die Zahl der zivilen Opfer sei so hoch, weil Dorfbewohner die Gelegenheit genutzt und sich mit Benzinkanistern zu den Lastern auf den Weg gemacht hätten, um Treibstoff abzuzapfen. Die Entführung der Tanklaster selbst könne einen kriminellen oder terroristischen Hintergrund gehabt haben.
Bei dem von der Bundeswehr angeordneten Luftangriff nahe Kundus waren am 4. September 2009 bis zu 142 Menschen getötet worden. Wie viele von ihnen Zivilisten waren, ist unklar. Jung trat im November wegen der Affäre zurück.
JUNG: ÖFFENTLICHKEIT IMMER NACH KENNTNISSTAND INFORMIERT
Jung betonte, er habe die Öffentlichkeit nach seinem jeweiligen Kenntnisstand informiert. Unmittelbar nach dem Luftangriff habe es aber keine gesicherten Erkenntnisse über zivile Opfer gegeben. Nachdem die "Washington Post" zwei Tage nach dem Bombardement über tote Zivilisten berichtet habe, habe auch er dies nicht mehr ausgeschlossen. Kanzlerin Angela Merkel hatte die Existenz ziviler Opfer nicht verneint, sich aber erst Tage nach dem Luftangriff zu dem Vorfall geäußert.
Am 22. April will der Untersuchungsausschuss Jungs Nachfolger Karl-Theodor zu Guttenberg befragen. Die Opposition wirft ihm vor, dass er das Bombardement zunächst als militärisch angemessen beurteilte. Als später der sogenannte Feldjägerbericht bekanntwurde, in dem von toten Zivilisten die Rede ist, rückte er von dieser Haltung ab. Die Opposition geht jedoch davon aus, dass er schon bei der Amtsübernahme von zivilen Opfern wusste.
Jung erklärte vor dem Untersuchungsausschuss, er habe mit Guttenberg nicht über den Feldjägerbericht oder andere Berichte gesprochen. Er habe sich ohnehin über den Bericht geärgert, da eine Untersuchung durch die Bundeswehr nicht angeordnet worden sei. Man habe die Ermittlungen eigentlich der Nato überlassen wollen. Der Bericht sei dann zwar negativ ausgefallen, von der Nato aber nicht als wichtig eingestuft worden.
Der damalige Kommandeur des Feldlagers Kundus, Oberst Georg Klein, kündigte unterdessen eine umfassende Kooperation mit der Bundesanwaltschaft in deren Ermittlungen an. Klein stelle sich der Vernehmung vor dem Generalbundesanwalt ohne Einschränkung, obwohl ihm auch hier verfahrensrechtlich ein umfassendes Schweigerecht zur Seite stehe, erklärte sein Anwalt Bernd Müssig. Klein habe großes Interesse daran, dass der Fall objektiv, umfassend und abschließend aufgeklärt werde und keine Zweifel blieben. Dies sei nur durch das Ermittlungsverfahren möglich. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Klein und seinen damaligen Flugleitoffizier wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Danach wird die Tötung von Zivilisten bei einem Angriff als Kriegsverbrechen bewertet, wenn die Zahl der Opfer im Vergleich zum militärischen Nutzen unverhältnismäßig hoch ist. Das Ermittlungsverfahren hat für Klein und seinen Flugleitoffizier den Vorteil, dass der Fall nach einer förmlichen Einstellung abgeschlossen ist und nicht wieder aufgerollt werden kann. Ohne die Ermittlungen hätte der Fall dagegen immer wieder aufgenommen werden können.
Erschienen 25. März 2010 bei http://www.reuters.com.
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