Kanzleien Bindhardt & Fiedler und Nümann + Lang verschicken wieder Filesharing-Abmahnungen
Da sind sie wieder, die Filesharing- Abmahnungen. Zum Beispiel die der Kanzlei Nümann und Lang, die Abmahnungen wegen angeblicher
down- bzw. upgeloadeter Songdateien in peer-to-peer-Netzwerken versendent und einen pauschalen Schadensersatz von 450,00 EUR pro Song
fordert. Oder die der Kanzlei Bindhart und Fiedler, die Abmahnungen für einen gewissen Herrn Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt
als verschickt und 800,00 EUR pro Lied bzw. Album
haben will. Unserer Kanzlei werden wöchentlich zahlreiche solcher Schreiben zur Prüfung vorgelegt.
Grundsätzlich sind die Forderungen nach Unterlassungserklärungen meist berechtigt, denn viele Gerichte meinen, dass auch der
Anschlussinhaber als so genannter Störer haftet. Dass fer Download bzw. Upload von Musik im Internet, laienhaft ausgedrückt, nicht in
Ordnung ist, dürfte sich herumgesrochen haben. Wenn also die im Wege von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder Auskunftsersuchen
bei dem zuständigen herausgefundenen
Daten mit dem Angeschriebenen übereinstimmen, könnte es sinnvoll sein, sich entsprechend zu unterwerfen. Fraglich ist indes die Höhe
der Forderungen, was die Erstattung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz angeht. Denn, obwohl die Gerichte regelmäßig
Streitwerte von 10.000,00 EUR pro Song annehmen, wie zum Beispiel das Landgericht Köln, so könnte in Fällen vom Down- bzw. Upload von
nur einem Song in Bezug auf die zu erstattenden Rechtsanwaltskosten der neue § 97a UrhG greifen. Dies führt dazu, dass
Rechtsanwaltskosten nur in Höhe von bis zu 100,00 EUR zu erstatten sind. Da es zu diesem neu geschaffenen Paragrafen bisher nur wenig
Rechtssprechung gibt, könnte es sich lohnen, es bezüglich der darüber hinaus geforderten Zahlungen es auf einen Rechtsstreit ankommen
zu lassen. Auch die von den Abmahnern behauptete Sch…
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