Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiteres Filmwerk ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist weiterhin rege was die Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen nach Tauschbörsennutzung/filesharing angeht.

Zu den bereits bekannten Werken, deren Veröffentlichung im Internet zu Abmahnungen dieser Anwälte führen, kommt nun auch der Film Zweiohrküken mit Till Schweiger hinzu.

Der Mandant und Rechteinhaber ist die Warner Bros. Entertainment GmbH.

Unsere Empfehlung lautet, eine Unterlassungserklärung nicht in der Form zu unterschreiben bzw. abzugeben, wie es von Waldorf Frommer verlangt wird

Denn in diesem Fall drohen Sie als Adressat der Abmahnung zu weitreichende Zugeständnisse zu machen. Es gilt zu bedenken, dass ein Unterlassungsvertrag sage und schreibe 30 Jahre

Die erforderliche Modifizierung der Unterlassungserklärung sollte durch einen kompetenten Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts erfolgen.

Dazu ist eine Prüfung der Abmahnung erforderlich; denn nur so kann in Ihrem Interesse geklärt werden, ob die geforderten Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz-Forderungen in der angegebenen Höhe überhaupt gerechtfertigt sind. </…

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Themen: Abmahnung , Filesharing , Unterlassungserklärung , Sage , Frommer , Kanzlei , Waldorf Frommer , Warner Bros. , Zweiohrküken
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 6. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.

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