Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrage von Warner Bros. Entertainment GmbH den Film “Zweiohrküken” ab
Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf aus München im
Auftrage von Warner Bros. Entertainment GmbH den Film „Zweiohrküken“ ab. Mit der werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen
und künftig zu unterlassen.
Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche
Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben
zurückzusenden.
Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 651,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie
vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.
Zudem wird ein der Music angeblich zustehender
Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht
konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.
Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen
Betrag in Höhe von 956,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.
Was ist zu tun?
Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.
1.) Unterlassungserklärung
Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist
von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte
Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal
auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Warner Bros. Entertainment GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den
Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. . Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte
Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden,
Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf
keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.
2.) Zahlen?
Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der
Anwendbarke…
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