Kanzlei Fareds / Rechtsnwalt Dr. Fleischer mahnt “Rocco & Bass T – Players in a Frame“ ab
Aktuell mahnt die Kanzlei / Rechtsnwalt Dr.
Fleischer aus im Auftrage der Herren Sven Gruhnwald
und Sebastian Göckede den Song „Rocco & Bass T – Players in a Frame“ ab. Mit der werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen
und künftig zu unterlassen.
Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche
Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Fareds / Rechtsnwalt Dr. Fleischer von dem Abgemahnten
verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.
Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 631,80 EUR beziffert.
Zudem wird ein den Rechteinhabern angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht
unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern behauptet, dass dieser weit über den geforderten
Vergleichsbetrag hinausgeht.
Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Fareds / Rechtsnwalt Dr. Fleischer im Namen ihrer
Mandanten einen Betrag in Höhe von 450,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist
von 14 Tagen.
Was ist zu tun?
Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.
1.) Unterlassungserklärung
Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist
von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer
vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer vorformulierte
Unterlassungserklärung lediglich auf das konkret abgemahnte Werk bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich
vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sogenannten erweiterten Unterlassungserklärung, um
Mehrfachabmahnungen zu vermeiden. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte
Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.
Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf
keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.
2.) Zahlen?
Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – gr…
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