Kanzlei Aumann-Mangels spricht für Richard Aumann & Co. wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus
Im Rahmen unserer Recherchen haben wir davon Kenntnis erlangt, dass die Firma Richard Aumann & Co. (“Die Wohlfühlbuchhandlung”)
mit Sitz in Bad Arolsen eine wettbewerbsrechtliche über die Anwaltskanzlei Aumann-Mangels aus Holzminden aussprechen lässt.
Darin wird die Versteigerung von neuen Büchern auf dem bekannten Onlinehandelsportal eBay beanstandet. Diese stelle einen Verstoß
gegen die und somit
auch gegen das dar.
Von dem Abgemahnten werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung
entstandener Rechtsanwaltskosten verlangt.
Unterschreiben Sie eine nicht ungeprüft!
Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann
weitreichende, nachteilige Konsequenzen haben. Darüber hinaus sollte von der Verwendung „modifizierter“ Unterlassungserklärungen aus
dem Internet abgesehen werden.
Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht!
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie
bloß in größere Schwierigkeiten bringen: Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere hohe Kosten.
Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung. Wir sind…
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