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Kanzlei als häusliches Arbeitszimmer

am 14.02.2006 von http://log.handakte.de/

Der häuslichen Einbindung stand nach Auffassung des BFH nicht entgegen, dass die Kanzleiräume nicht nur über den Eingang des Wohnhauses, sondern auch über eine eigene Terrasse betreten werden konnten. Abgesehen davon, dass die Kanzleiräume regelmäßig über den Hauseingang betreten wurden, würde ein separater …

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Rainer Langenhan

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