Mordverurteilung für den "Kannibalen von Rotenburg" rechtskräftig
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Karlsruhe (Reuters) - Der wegen Mordes verurteilte so genannte Kannibale von Rotenburg ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Die Verfassungsrichter wiesen in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde Armin Meiwes' gegen seine lebenslange Haft ab. Die Verurteilung wegen Mordes sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Landgericht Frankfurt hatte es 2006 als erwiesen angesehen, dass Meiwes einen 43-jährigen Berliner Ingenieur im März 2001 mit dessen Einverständnis entmannt, getötet und später teilweise verzehrt hatte. (Az.: 2 BvR 578/07)
Da das spätere Opfer mit der Tat einverstanden gewesen sei, dürfe er nur wegen Tötung auf Verlangen und nicht wegen Mordes belangt werden, hatte Meiwes vor dem Verfassungsgericht argumentiert. Die beiden Männer hatten sich über das Internet kennen gelernt. Meiwes hielt den Mord auf Video fest, um sich anhand der Bilder später sexuell zu befriedigen. Für die Tat hatte er in seinem Haus in Rotenburg in der Nähe von Kassel einen eigenen Raum eingerichtet.
Der Computerfachmann war vom Landgericht Kassel 2004 deshalb zunächst wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil war vom Bundesgerichtshof (BGH) später kassiert worden. In der Neuauflage des spektakulären Prozesses verurteilte das Landgericht Frankfurt Meiwes dann wegen Mordes.
Meiwes habe getötet, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen, hieß es damals. Meiwes habe den Ingenieur durch seine Tat einem Nutztier gleichgestellt, was das Pietätempfinden der Bevölkerung erheblich verletze. Eine Strafmilderung wegen der Einwilligung komme nicht in Frage, hieß es. Diese Anwendung der Strafvorschriften sei nicht zu beanstanden, bestätigte nun das Verfassungsgericht das rechtskräftige Urteil.
Erschienen 24. Oktober 2008 bei http://www.reuters.com.
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