“Kannibale von Rotenburg” darf ins Kino

Im Zweifel für die Freiheit der Kunst - und gegen die Gefühle des Kannibalen. So lässt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs zur umstrittenen Verfilmung der Geschichte des “Kannibalen von Rotenburg” zusammenfassen - der US-Film “Rohtenburg” darf damit in Deutschland laufen.

Alles sieht danach aus, als kämen Deutschlands Kinogänger bald in den zweifelhaften Genuss eines sehr realitätsnahen Horrorfilms. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag in Karlsruhe, dass ein an den spektakulären Kriminalfall um den “Kannibalen von Rotenburg” angelehnter Spielfilm hierzulande jetzt doch aufgeführt werden darf - und hob damit ein gegenteiliges Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main auf.

Damit scheiterte der als “Kannibale von Rotenburg” bekannt gewordene Armin Meiwes mit seiner Klage gegen…

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Themen: Rechtsprechung (d) , Olg Frankfurt , Zweifel , Kino , Kannibale

Erschienen 26. Mai 2009 auf http://log.handakte.de/.

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