Deutschland macht Jagd auf USA
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 14. März 2008 — CK - Washington. In der US-Presse schneidet Deutschland am 14. März 2008 schlecht ab. Deutsche Polizisten sollen amerikanische S…
CK - Washington. Can und may hat die Washington Post verwechselt und damit einen falschen Eindruck beim Leser hinterlassen, der sich in der Ausgabe vom 5. August 2006 beschwert. Vor 71 Jahren hatte er gelernt, dass may nur für das Dürfen steht, und can nur für die Fähigkeit, etwas zu tun. Die Zeitung steht allerdings nicht allein. Diese Begriffe werden in den USA immer häufiger falsch verwendet. Ihre unvorsichtige Verwendung im US-Vertrag dürfte nicht nur tragische Auswirkungen entfalten, sie kann es auch. Meist sind amerikanische Rechtsanwälte bei der Formulierung von Verträgen auch in dieser Hinsicht vorsichtig, doch manche begehen denselben Fehler, den man sehr häufig in englischer Korrespondenz aus Deutschland mit amerikanischen Vertragspartnern sieht. Der Amerikaner meint, der Deutsche biete eine Leistung, zu der er fähig ist, an, und ahnt nicht, dass der Deutsche meint, er wolle etwas dürfen und die Leistung sei damit vereinbart. Ob das tatsächlich so ist, folgt nicht aus dem can, sondern dem may. Vergleichbare Missverständnisse - oder auch schwerwiegende Rechtsfolgen - ergeben sich aus der unvorsichtigen Verwendung von Verben der Gegenwart und der Zukunft. Der amerikanische Anwalt darf Präsenz und Futur…
» Vollständiger ArtikelGerman American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 14. März 2008 — CK - Washington. In der US-Presse schneidet Deutschland am 14. März 2008 schlecht ab. Deutsche Polizisten sollen amerikanische S…
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German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 13. Oktober 2011 — CK - Washington. Über M&A-Verträge lässt sich viel schreiben. Auch beim kleinsten Unternehmen sind sie ellenlang oder meterh…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 4. November 2006 — CK - Washington. Oft verwirrt die Aufteilung der deutsch-amerikanischen Juristen in zwei Gruppen, die Deutsch-Amerikanische Juri…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 12. August 2011 — CK - Washington. Wer amerikanische Verträge unterschreibt, muss aufpassen. Das Kleingedruckte mag harmlos aussehen. Doch überras…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 23. November 2005 — CK - Washington. Aus der Korrespondenz - Gedanken zur Feststellung, dass das deutsche Recht keine Jury im amerikanischen Sinne h…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 23. Juni 2007 — CK - Washington. Auch vom Lawyer wird in den USA ein Elevator Profile erwartet. In der Hauptstadt muss es kurz sein. In der Stad…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 3. Juli 2009 — CK - Washington. Selbst sonst verlässliche Quellen wie Heise sprechen von einem $1,9 Mio.-Urteil gegen eine Musikmutter in Minne…
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 6. Oktober 2008 — CK - Washington. Das Blawg Review 180 unter dem Zeichen der deutsch-amerikanischen Rechtsbeziehungen steht nun im Internet. Nach…