Kann und Darf: Fallstricke im Vertrag
am 05.08.2006 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch
CK - Washington. Can und may hat die Washington Post verwechselt und damit einen falschen Eindruck beim Leser hinterlassen, der sich in der Ausgabe vom 5. August 2006 beschwert. Vor 71 Jahren hatte er gelernt, dass may nur für das Dürfen steht, und can nur für die Fähigkeit, etwas zu tun. Die Zeitung steht allerdings nicht allein. Diese Begriffe werden in den USA immer häufiger falsch verwendet. Ihre unvorsichtige Verwendung im US-Vertrag dürfte nicht nur tragische Auswirkungen entfalten, sie kann es auch.
Meist sind amerikanische Rechtsanwälte bei der Formulierung von Verträgen auch in dieser Hinsicht vorsichtig, doch manche begehen denselben Fehler, den man sehr häufig in englischer Korrespondenz aus Deutschland mit amerikanischen Vertragspartnern sieht. Der Amerikaner meint, der Deutsche biete eine Leistung, zu der er fähig ist, an, und ahnt nicht, dass der Deutsche meint, er wolle etwas dürfen und die Leistung sei damit vereinbart. Ob das tatsächlich so ist, folgt nicht aus dem can, sondern dem may.
Vergleichbare Missverständnisse - oder auch schwerwiegende Rechtsfolgen - ergeben sich aus der unvorsichtigen Verwendung von Verben der Gegenwart und der Zukunft. …
Synallagma als May im Vertrag
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Am 19. August 2004 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in Sachen RLS Associates LLC v. United Bank of Kuwait PLC, Az. 03-9112, dass eine Vertragsänderung nicht des wirksamkeitsauslösenden Merkmal…
USA, Deutschland angenähert
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Über Nacht näherten sich die Vereinigten Staaten und Deutschland, als der Zeitunterschied auf fünf Stunden schrumpfte. Am Montagmorgen bedeutet das enttäuschte Anrufer. Sie vermuten allerdings nicht, dass…
Finanzkrise trifft Vertrag
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Vertragsverhältnisse werden vom Finanzmarkt erschüttert. Wer gewinnt, wenn die Geschäftsgrundlage entfällt? Weil die Kurse und Banken verrückt spielen? Anscheinend die Luftfahrtgesellschaften, weil ne…
Vertriebsvertrag per EMail
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Das Zustandekommen und die Kündigung eines internationalen, mit Exklusivrechten ausgestatteten Vertriebsvertrages durch EMail-Korrespondenz der Vertragsparteien sowie die Frage der anticipatory Repudiation, also der eine…
Ach wie gut, dass niemand weiß
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. In Deutschland stirbt der Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer. Das Unternehmen macht erfolgreiche Geschäfte mit den USA. Prokura ist nicht erteilt. Erben leben verstreut. In Amerika sieht das Gesells…
Feste Geschäftseinrichtung im Ausland
Blickpunkt Recht & Steuern / Einem selbständig Tätigen steht im anderen Vertragsstaat für die Ausübung seiner Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung i.S. von Art. 13 DBA-Bulgarien, Art. 14 DBA-Kasachstan und Art. 15 DBA-Jugoslawien zur Verf&uum…
Wir duzten uns beim Grillen
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Im Buch über Vertragsverhandlungen in den USA bereits durchgekaut, bewahrheitet sich das Beispiel immer wieder: Deutsche glauben oft, wenn Doug Fritz beim Vornamen nennt und zum Grillabend einlädt und beide die H&au…
