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Kann und Darf: Fallstricke im Vertrag

am 05.08.2006 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CK - Washington.   Can und may hat die Washington Post verwechselt und damit einen falschen Eindruck beim Leser hinterlassen, der sich in der Ausgabe vom 5. August 2006 beschwert. Vor 71 Jahren hatte er gelernt, dass may nur für das Dürfen steht, und can nur für die Fähigkeit, etwas zu tun. Die Zeitung steht allerdings nicht allein. Diese Begriffe werden in den USA immer häufiger falsch verwendet. Ihre unvorsichtige Verwendung im US-Vertrag dürfte nicht nur tragische Auswirkungen entfalten, sie kann es auch.
Meist sind amerikanische Rechtsanwälte bei der Formulierung von Verträgen auch in dieser Hinsicht vorsichtig, doch manche begehen denselben Fehler, den man sehr häufig in englischer Korrespondenz aus Deutschland mit amerikanischen Vertragspartnern sieht. Der Amerikaner meint, der Deutsche biete eine Leistung, zu der er fähig ist, an, und ahnt nicht, dass der Deutsche meint, er wolle etwas dürfen und die Leistung sei damit vereinbart. Ob das tatsächlich so ist, folgt nicht aus dem can, sondern dem may.
Vergleichbare Missverständnisse - oder auch schwerwiegende Rechtsfolgen - ergeben sich aus der unvorsichtigen Verwendung von Verben der Gegenwart und der Zukunft. …

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