Kann man per kostnepflichtigem Download erworbene Software weiter veräußern?
am 01.02.2006 von BERLIN BLAWG
In diese -unter Urheberrechtlern seit Jahren heftig umstrittene- Frage ist nun, nach einem Bericht bei Heise, durch eine Entscheidung des LG München I Bewegung gekommen. Das Landgericht untersagte danach einem Münchner Unternehmen den Handel mit “gebrauchten Lizenzen”. Es wird erwartet, daß das unterlegene Unternehmen den weiteren Rechtsweg beschreitet.
Sofern die oberen Gerichte sich nicht zu einer Analogie des § 17 Abs. 2 UrhG (der sog. “Erschöpfungsgrundsatz”) durchringen können, dürfte an der Entscheidung des LG München freilich nur schwer zu rütteln sein. Die entscheidende Norm ist dann § 34 Abs. 1 UrhG und danach ist für eine Nutzungsrechteübertragung die Zustimmung des Urhebers erforderlich. Diese darf aber nicht entgegen “Treu und Glauben” verweigert werden. Da die Übertragung der Lizenz einer …
Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen rechtswidrig?
Recht Medial / Der Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen für Einzelplatzlizenzen bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte ist rechtswidrig, das bestätigte das Oberlandesgericht München am 3. Juli 2008 (Az.…
LG München: Download-Lizenzen erschöpfen sich nicht
Telemedicus / Normalerweise gilt im Urheberrecht der so genannte „Erschöpfungsgrundsatz“ (§ 17 Absatz 2 UrhG): Ist ein Werk einmal verkauft worden, so steht dem Urheber keine Kontrolle der weiteren Veräußerungen seines Werkes mehr zu. Dies gilt auch i…
Zum Erschöpfungsgrundsatz
IT-Blawg / Der BGH hat am 03.03.2005 (Az.: I ZR 133/02) entschieden, dass die Darlegungs- und Beweislast derjenige trägt, der sich auf die Erschöpfung gem. § 17 Abs. 2 UrhG beruft. Außerdem gilt nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung die Vermutun…
Turbulente Zeiten für Handel mit gebrauchter Software
medien-gerecht / Das Unternehmen UsedSoft vertreibt gebrauchte Softwarelizenzen, wie es der Name unschwer erkennen lässt. Als solches hat das Unternehmen auch einen natürlichen Feind: Die Softwarekonzerne. Softwarekonzerne und UsedSoft beschäftigten in…
LG München I: Oracle ./. usedSoft - Der Erwerber von beschränkten, nicht weiter abtretbaren Nutzungsrechten kann diese nicht außerhalb dieser Rechte an Dritte weiterübertragen und darf Dritte nicht ermuntern, sich die Software vom Hersteller h
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschr…
MS erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Händler von gebrauchter Software
Handakte WebLAWg / Das LG München I hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Lizenzhändler HHS Usedsoft GmbH erlassen. Grund dafür ist eine irreführende Behauptung im Rahmen einer Vertriebsaktion des Unternehmens, die sich an öffentliche Auftraggeber wendet. In…
usedSoft ruft Bundesgerichtshof an
Handakte WebLAWg / OLG München bestätigt erwartungsgemäß Oracle-Urteil / Microsoft-Software von der Entscheidung nicht betroffen. Im Verfahren um den Handel mit “gebrauchten” Oracle-Lizenzen hat das Oberlandesgericht (OLG) München gestern wie erwartet…
Landgericht München I : Urteil im Hauptsacheverfahren Oracle / usedSoft - Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für Software auf Datenträgern greift bei bloßem Download nicht
MEDIEN INTERNET und RECHT / LG München I, Urteil vom 15.03.2007- Az. 7 O 7061/06 Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stel…
