Kann man wegen fehlender AGB abgemahnt werden?

Unser Mandant hat eine Abmahnung erhalten und soll sich mitunter verpflichten AGB bereit zu stellen. Sein Problem: Er hat gar keine AGB und fragt sich nun, ob es Pflicht ist, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu haben.

Die Antwort auf diese Frage lautet zwar “nein”, doch sollte weiter gelesen werden, da es Informationspflichten gibt, die oft mit AGB verwechselt werden. Daher sollte zuerst geklärt werden, was AGB sind.

AGB sparen Zeit und Verhandlungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Wikipedia

AGB sind also Ersatz für einzelne Vertragsvereinbarungen. Man kennt sie in vielen Formen. Mietverträge, Nutzungsbedingungen einer Community, Webshop-AGB oder Facebookrichtlinien sind alles vorformulierte Vertragsbedingungen und damit AGB.

Sind AGB Pflicht?

Man stelle sich vor, ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag werden per Handschlag ohne AGB geschlossen. Werden die Verträge dadurch unwirksam? Und was passiert, wenn Vertragsbedingungen, zum Beispiel die Zahlungskonditionen, nicht in den AGB geregelt worden sind?

Die Verträge sind wirksam. Und Vertragsbedingungen, die nicht geregelt worden sind, werden durch das Gesetz gelöst. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat eine große Bandbreite an Lösungen für Fragen der Zahlungspflicht, der Mängel, der Kündigungen, etc.

Die AGB sind also ein freiwilliges Mittel eigene Regeln zu setzen, wenn jemanden die gesetzlichen Regeln nicht zusagen. Doch Vorsicht, das Gesetz erlaubt nur Regeln, die nicht “von wesentlichen Grundgedanken” des Gesetzes abweichen dürfen. Daher sollten AGB von einem Rechtsanwalt geschrieben werden, schließlich können rechtswidrige AGB zu Abmahnungen führen.

Ferner führt ein Fehler in einer AGB-Klausel zum Wegfall der ganzen Regelung. Wird z.B. im Haftungsabschnitt die Haftung für Körperschäden ausgeschlossen, ist die Haftung nicht etwa nur für Körperschäden nicht begrenzt. Der ganze Haftungsausschluss ist weg.

Es lohnt sich also oft mehr auf AGB ganz zu verzichten, als zu versuchen selbst welche zu erstellen.

Das “Aber” – Die Informationspflichten

Zwar sind die AGB keine Pflicht, aber das Gesetz hält eine Menge an Informationspflichten bereit. Ganz viele treffen Anbieter, die online Geschäfte tätigen:

Widerrufsbelehrungspflichten gegenüber Verbrauchern Hinweise wie der Vertrag zustande kommt Informationspflichten betreffend Preisangaben Anbieterkennzeichnung (Impressum) Datenschutzhinweise Hinweise nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung etc.

Diese Informationspflichten sind in der Regel keine “Vertragsbedingungen”, so dass sie auch keine AGB sind. Weil sie aber oft auf der selben Seite wie die AGB stehen, werden s…

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Themen: Abmahnung , E-commerce , Wikipedia , Fernabsatz , Widerrufsbelehrung , Ecommerce , Agb , Verbraucher , Webshop , B2c , B2b , Allgemeine Geschäftsbedingungen , Handelsgeschäft
Rechtsgebiet: Vertragsrecht

Erschienen 21. Juni 2011 auf http://spreerecht.de.

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