Rechtsberatung jetzt beim DAS
RSV-Blog | 20. November 2006 — Unter dem Titel “DAS ersetzt die Kommentare in der Anwaltsbibliothek” weisen die Vier Strafverteidiger auf die D.A.S Rechtsau…
Mein Interviewpartner Ralph Günther ist Experte für Versicherungskonzepte für Dienstleister und freie Berufe im IT-, Kreativ- und Consulting-Bereich
Was denken Sie – kann man sich gegen Abmahnungen versichern? Angesichts des Umstandes, dass man das moderne Netz kaum nutzen kann ohne Rechtsverletzungen zu begehen, ist das eine naheliegende Frage für viele Unternehmer und Agenturen.
Weil ich diese Frage sehr häufig von Mandanten höre, wollte ich ihr im Rahmen von Recherchen für mein im März erscheinendes Buch “Social Media Marketing und Recht” nachgehen. Dazu interviewte ich Ralph Günther, den Geschäftsführer des Versicherungsportals exali und Experten für Versicherungskonzepte für Dienstleister und freie Berufe im IT-, Kreativ- und Consulting-Bereich. Ich habe Ihn über sein Blog kennen gelernt, in dem er zeigt, dass auch Versicherungsthemen nicht nur informativ, sondern auch sehr spannend sein können.
Genauso spannend und informativ ist auch das Interview geworden, an dessen Ende Sie die eingangs gestellte Frage werden beantworten können.
Spreerecht: Welche Versicherungsarten kommen im Bereich Social Media Marketing in Betracht – und welche nicht?
Ralph Günther: An folgende Arten von Versicherungen könnte man in diesem Zusammenhang denken – die meisten davon sind jedoch im Bereich Social Media Marketing nicht geeignet:
BetriebshaftpflichtEine herkömmliche Betriebshaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden. Da es sich bei Abmahnungen in Folge von Urheberrechts-, Markenrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen versicherungstechnisch jedoch nicht um Personen- oder Sachschäden handelt, besteht hier standardmäßig kein Versicherungsschutz. Zudem schließen die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (kurz AHB) – Grundlage der meisten Betriebshaftpflichtversicherungen – Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen explizit aus. PrivathaftpflichtDa auch die Privathaftpflichtversicherung auf den AHB basiert, sind Abmahnungen, die Sie aufgrund der privaten Nutzung der sozialen Medien (z.B. bei einem ehrverletzenden Forumsbeitrag) erhalten, ebenfalls nicht versichert. Privat- und Firmenrechtsschutz Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten (z.B. Anwaltskosten) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Sofern diese jedoch in ursächlichem Zusammenhang mit Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster- oder Wettbewerbsrechten und daraus resultierenden Abmahnungen stehen, sind diese nicht versichert. Zudem besteht kein Versicherungsschutz für Schadenersatzzahlungen. Lösung: VermögensschadenhaftpflichtIn diesem Versicherungstyp finden wir die Lösung für unsere Frage. Branchenspezifische Haftpflichtversicherungen, z.B. für Medienberufe bzw. Medienunternehmen oder IT-Unternehmen, bi… » Vollständiger ArtikelErschienen 19. Januar 2012 auf http://spreerecht.de.
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Social Media Marketing und Recht: Thomas Schwenke: 9783868991420: Bücher