Kann ein Geschmacksmuster zitiert werden?
Das fristet in der
öffentlichen Wahrnehmung unter den gewerblichen Schutzrechten, im Vergleich zu den bekannteren Rechten wie Marken und Patente bislang
eher ein Schattendasein. In das öffentliche ist das Geschmacksmuster allerdings kürzlich deshalb getreten, weil sich und medienwirksam vor Gericht über die Nachahmung des Designs des iPads durch Samsung gestritten haben.
Eine ganz andere, aber äußerst interessante Frage des Geschmacksmusterrechts hatte der BGH mit Urteil vom 07.04.2011 (Az.: I ZR
56/09) zu klären. Kann man ein Geschmacksmuster zitieren und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Dass eine Zitierung eines
Geschmacksmusters denkbar ist, ergibt sich aus § 40 Nr. 3 GeschmMG. Welchen Voraussetzungen eine solche Zitierung unterliegt, war
bislang allerdings unklar.
Der BGH hat jetzt schlicht die Grundsätze des urheberrechtlichen Zitats auf das Geschmacksmuster übertragen.
Sowohl § 40 Nr. 3 GeschmMG als auch § 51 UrhG dienen dem Ziel, die geistige Auseinandersetzung mit fremden Gedanken bzw.
schöpferischen Leistungen zu erleichtern. Die allgemeinen Anforderungen an die Zulässigkeit eines Zitats sind deshalb nach Ansicht
des BGH mit Blick auf diesen Zweck dieselben.
Ein ist nach § 51 UrhG nur zulässig, wenn eine innere
Verbindung zwischen dem verwendeten fremden Werk und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird und das Zitat als …
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